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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.

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Parken auf Gehwegen,Parken im Kreuzungsbereich

Meldungsnummer 125/2023
Erstellt am 03.09.2023 um 04:56 Uhr
Kategorie Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...)
Standort 76684 Östringen
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 07.09.2023
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit etwa einem Jahr wird im Kreuzungsbereich Östl. Hauptstrasse und Eichelberger Weg gebaut. Seit dieser Zeit ergeben sich täglich Gefahrensituationen weil die Bauherren, hirnlos im Kreuzungsbereich und auf dem Gehweg parken. Seit einem Jahr wird diese gefährliche Situation von unserem Ordnungsamt geduldet, obwohl es hier klare Verkehrsvorschriften gibt. Mehrere Hinweise an die parkenden Personen blieben bisher ergebnislos. Wann wird hier endlich was unternommen. Gehwege und Straßen sind keine Parkplätze, besonders wenn sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Wann endlich wird gegen die Gehwegparker etwas unternommen. Einmal im Jahr breitbeinig wie ein Cowboy durch den Ort zu laufen reicht nicht aus um das Gehwegparken einzustellen.
KOMMENTARE
Östringen
Östringen
Kommentar erstellt am: 04.09.2023 um 12:27 Uhr
Titel: AW: Parken auf Gehwegen,Parken im Kreuzungsbereich
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Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Östringen überprüft den ruhenden Verkehr im Stadtteil Tiefenbach im Rahmen der regelmäßigen Streifengänge bzw. -fahrten, dabei selbstverständlich auch den Bereich der in Rede stehenden Einmündung. Davon unabhängig wird - ungeachtet der unangemessenen verbalen „Gangart“ der o.g. Bürgermeldung - darauf hingewiesen, dass Privatpersonen tatsächliche oder vermeintliche Ordnungswidrigkeiten jederzeit beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung zur Anzeige bringen können. Damit wäre der Sicherheit von Fußgängern im Straßenverkehr jedenfalls deutlich mehr gedient als mit unsachlich formulierten Bürgermeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hauptamt
der Stadt Östringen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 04.09.2023 um 18:51 Uhr
Titel: AW: Parken auf Gehwegen,Parken im Kreuzungsbereich
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Sehr geehrtes Hauptamt, es ist nicht Aufgabe des Bürgers die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs zu überwachen, dies ist, wie Sie eigentlich am Besten wissen müssten eine hoheitliche Aufgabe des Ordnungsamtes. Wenn Sie die Meldungen auf dieser Plattform der letzten drei Jahre über das Falschparken in der Gesamtgemeinde verfolgen, dann werden Sie sehen, dass solche Meldungen immer wieder erfolgt sind. Es gibt klare Regelungen der Landesregierung über das Parken auf dem Gehweg, die vom Ordnungsamt und den Berechtigten Personen ständig missachtet werden. Mann kann nicht die Bürger massregeln, wenn man seine eigenen Dienstpflichten missachtet. Dass man dann als Bürger auch mal eine Meldung macht, die nicht jedem genehm ist muss man auch mal hinnehmen. Bei der letzen Ortschaftsratssitzung wurde ebenfalls das Gehwegparken in Tiefenbach angsprochen. Das Problem sollte vom Ortsvorsteher an das Ordnungsamt weitergeleitet werden. Was wurde in dieser Zeit vom Ordnungsamt unternommen. Ich jedenfalls habe keine Veränderung bei den permanenten Gehwegparker bemerkt.Bitte teilen Sie doch mit, wann und wo die Überprüfung der Gehwegparker aufgrund der Meldung durch den Ortsvorsteher durchgeführt wurde.
 
Östringen
Östringen
Kommentar erstellt am: 07.09.2023 um 11:47 Uhr
Titel: AW: AW: Parken auf Gehwegen,Parken im Kreuzungsbereich
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Beim aufmerksamen Lesen unseres Hinweises zur Handhabung der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtteil Tiefenbach (und in den drei weiteren Stadtteilen) wird ersichtlich, dass dementsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt regelmäßig erfolgen. Es ergibt sich aus der Sache selbst, dass Informationen in die Öffentlichkeit hinaus, "wann und wo" solche Kontrollen konkret stattfinden bzw. stattgefunden haben, nicht zielführend wären. Es ist im übrigen ständige Praxis, dass die Herren Ortsvorsteher der Stadtteile Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg die Örtliche Straßenverkehrsbehörde bzw. das kommunale Ordnungsamt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aktiv unterstützen.

Ordnungswidrigkeiten - und eben auch solche im Themenkreis des ruhenden Verkehrs - sind von der Verwaltungsbehörde im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfolgen. Im Falle von Parkverstößen geschieht dies unter Berücksichtigung der Hinweise des Verkehrsministeriums im Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr.

Selbstverständlich sind von der Verwaltungsbehörde in diesem Zusammenhang auch private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten sorgfältig zu prüfen und zu bearbeiten. Im genannten Erlass des Verkehrsministeriums ist dazu explizit festgehalten, dass Zeugenaussagen von Personen, die ein Fehlverhalten im Straßenverkehr anzeigen, als Beweismittel dienen können und bei den behördlichen Ermittlungen zum Sachverhalt zu berücksichtigen sind. Insofern leisten solche privaten Anzeigen bzw. Zeugenaussagen oder ggf. ein zeitnaher Anruf bei der Ordnungsbehörde über konkret beobachtetes ordnungswidriges Parkverhalten einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern - was wiederum eigentlich der Interessenlage des Verfassers der Bürgermeldung entsprechen müsste. .

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hauptamt
der Stadt Östringen
 
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