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Rücksichtsloses Parken

Meldungsnummer 131/2021
Erstellt am 26.08.2021 um 08:25 Uhr
Kategorie Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...)
Standort Südstrasse
76684 Östringen
Status Erledigt
Kommentare 19 Kommentare
Erledigt am 09.09.2021
Dauer 14 Tage
BESCHREIBUNG
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Vor zwei Tagen musste hier eine Frau mit Zwillingskinderwagen und einem etwa dreijährigen Kind auf die Strasse ausweichen,weil der Gehweg bis heute zugeparkt ist. Die Situation wurde bereits der Stadtverwaltung mitgeteilt. Was wird dagegen unternommen?
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 26.08.2021 um 15:59 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Diese habe ich dem Gemeindevollzugsdienst zur Kontrolle weitergeleitet.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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Kommentar erstellt am: 02.09.2021 um 18:50 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Der Anhänger steht seit einer Woche unverändert auf dem selben Platz und gefährdet weiterhin die Fussgänger. Diese haben bei der Stadt Östringen offensichtlich keine Lobby.
 
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Kommentar erstellt am: 03.09.2021 um 08:43 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Guten Morgen,

Das Auto und der Hänger stehen so, dass Fußgänger den Gehweg nutzen können.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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Kommentar erstellt am: 03.09.2021 um 13:40 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Hat derjenige, der das kontrolliert auch gesehen, dass der Gehweg mit Weinranken behindert wird und dass rechts auf dem Tulpenweg der Gehweg mit mehreren Autos zugeparkt ist. Ich verweise auf den Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württembergs vom Mai 2020 und bitte um dessen Einhaltung.
 
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Kommentar erstellt am: 04.09.2021 um 16:29 Uhr
Titel: AW: AW: Rücksichtsloses Parken
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Ich verstehe den Kommentar der Stadt Östringen absolut nicht. Parken auf dem Gehsteig ist verboten. Es gibt Beschwerden, also muss gehandelt werden. Ansonsten kann die Verkehrsüberwachung auch ganz eingestellt werden.
 
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Kommentar erstellt am: 06.09.2021 um 08:21 Uhr
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Meldungen,

selbstverständlich wurde der Eigentümer per Brief aufgefordert den Überwuchs zurück zu schneiden.

Des Weiteren werden geparkte Fahrzeuge die komplett auf dem Gehweg Parken verwarnt.
Die Nutzung für Fußgänger muss gewährleistet sein.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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Kommentar erstellt am: 06.09.2021 um 13:37 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Aufgrund ihrer Aussage dürfen Gehwege offensichtlich zugeparkt werden, es ist nur verboten, wenn die Autos komplett auf dem Gehweg stehen. Woher kommt eigentlich dieser Irrsinn. Nach der Strassenverkehrsordnung ist Gehwegparken, egal mit wie viel Rädern generell verboten, es sei denn es ist ausdrücklich durch Markierungen und Hinweise erlaubt. In ganz Tiefenbach ist kein solcher Hinweis zu finden. Zum Schutze der Personen mit Kinderwagen, mit Behinderungen, die sich nur mit Rollatoren und Rollstühlen fortbewegen müssen verlange ich dafür zu Sorgen, dass die Gehwege von parkenden Autos freigehalten werden. Wer sich mit grossem Aufwand und Selbstdarstellungen für das Stadtradeln einsetzt sollte sich mit dem selben Eifer auch für die Schwächsten im Strassenverkehr einsetzen
Im übrigen bei den Gehwegparken im Tulpenweg die zu 50 % den Gehweg zu parken wurde noch nicht unternommen. Ebenso bei dem Anhänger in der Sportplatzstraße und bei dem Neubau an der Östlichen Hauptstrasse. Dies sind nur einige der bereits angesprochenen Punkte an denen sich bisher nicht getan hat
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 08:00 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 12:37 Uhr
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Es tut mir leid, aber mir fliegt gleich das Blech weg!

Selbstverständlich sind die 3 auf dem Bild ersichtlichen Ranken vom Hausbesitzer zu entfernen. Jedoch behindern diese doch tatsächlich nicht im Geringsten den Gehweg. Auch steht das einsame Fahrzeug so, dass man entweder auf den Gehweg oder (mit einem Kinderwagen) auf die Straße ausweichen kann.

Laut letzter Verkehrskontrolle des Landes Baden-Württemberg am 06.07.2018 in Tiefenbach fuhren durch die Südstraße gerade einmal unter 10 Autos an einem Tag. Es muss wohl schon an ein Wunder grenzen, wenn eine Frau mit einem Zwillingskinderwagen gerade dort mit einem Fahrzeug kollidieren sollte.

Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder nur noch auf der Straße parken würde. Stellplätze und Parkplätze gibt es in Tiefenbach kaum welche. Ich verstehe die Aufregung nicht wirklich.
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 13:05 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Es ist ja wohl nichts neues, das wir uns in der Stadt Östringen in einem rechtsfreien Raum bewegen.
-Parken darf jeder wie er will
-Erdaushub darf auch ohne Konsequenz einfach mal so in die Landschaft gekippt werden

Und und und

Wen interessiert das überhaupt in unserer Stadtverwaltung?
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 21:24 Uhr
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Eventuell den Hausbesitzer mal auf die parkenden Autos ansprechen, wenn es Sie offensichtlich so bedrückt? Da es erlaubt ist, wird hier niemand was ändern können. Manchmal ist es gar nicht so schwer und die Ranken sind jetzt auch nicht wirklich eine Behinderung ;)
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 22:17 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Wenn ich mir das Bild anschaue, ist zwischen Laterne und Fahrzeug kein Platz für Menschen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl. Es ist ganz einfach Gedanken.-und Rücksichtslos so zu parken. Es wird zugemutet über den Bordstein auf die Straße auszuweichen. Klar können wir uns in den Stuhlkreis setzten und darüber reden. Jedoch ist es ganz einfach verboten und das ist gut so.
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 22:35 Uhr
Titel: AW: AW: Rücksichtsloses Parken
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Falls Sie es nicht gesehen haben, wurde Ihnen oben schon beantwortet, dass so wie dort geparkt worden ist alles in Ordnung ist.
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 22:37 Uhr
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Ist es eben nicht. Da das Amt die eigenen Gesetze nicht kennt.
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 22:46 Uhr
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STVO ! und ich bin nicht der Verfasser der Meldung
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 23:32 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Wenn Sie das Bild genau ansehen, dann sehen Sie, dass der Anhänger zum damaligen Zeitpunkt die Hälfte des Gehweges bedeckt. Wenn der Gehweg 1,00 Meter breit ist, dann sind davon 50 cm des Gehweges durch die Fussgänger nicht nutzbar. Für eine Person mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist es unmöglich hier durchzukommen. Wie das Ordnungsamt und Sie dabei davon ausgehen können, das alles ordnungsgemäß ist und der StVO entspricht ist mir schleierhaft. Hier wird nicht mit einer rosaroten Brille geschaut sondern mit einer tief schwarzen.
 
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Kommentar erstellt am: 09.09.2021 um 08:08 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Freunde der Nacht,

ich gebe Euch allen Recht. Wir müssen wieder lernen, miteinander zu sprechen und Probleme zu diskutieren und diese aus dem Weg zu räumen.

Deswegen schlage ich vor, dass wir dieses aktuelle Thema "Rücksichtsloses Parken" zum Anlass nehmen, um uns morgen Abend (Freitag) beim FCÖ-Oktoberfest zu treffen. Hierbei können wir uns einige Gläser eines mit Hopfen und Gerste angereicherten Kaltgetränkes mit alkoholischer Wirkung in unsere Birne kippen und uns ordentlich die Dachkandel verbiegen.

Weiterhin schlage ich vor, dass wir uns nach einer durchzechten Oktoberfestnacht am Samstagmorgen am besagten Ort treffen, um gemeinsam die Ranken zu stutzen. Außerdem werden wir - nachdem die Ranken gestutzt wurden - nochmals genau nachmessen. Sollte der Gehweg dann nicht für Fußgänger nutzbar sein, werden wir weitere Mittel heranziehen, um den Falschparker freundlich - aber bestimmend - darauf aufmerksam zu machen.
 
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Kommentar erstellt am: 09.09.2021 um 08:43 Uhr
Titel: AW: AW: Rücksichtsloses Parken
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an den Verfasser "Freunde der Nacht" ihren Äusserungen entnehme ich, dass Sie billigend in Kauf nehmen, dass durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern zu denen Sie offensichtlich auch gehören,Menschenleben gefährdet werden. Fussgänger haben die gleichen Rechte wie Autofahrer und dazu gehört eben, dass sie sich sicher auf den Gehwegen, die für sie geschaffen wurden, bewegen können. Dies ins lächerliche zu ziehen ist Dummheit vor dem Herrn. Hierfür ist diese Portal nicht eingerichtet
 
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Kommentar erstellt am: 09.09.2021 um 08:26 Uhr
Titel: AW: Rücksichtsloses Parken
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Abschließend zur der Bürgermeldung:

Das Auto wurde bereits so geparkt, dass der Fußgängerverkehr den Gehweg nutzen kann.
Der Eigentümer wurde bezüglich des Überwuchses angeschrieben, diesen zurück zu schneiden.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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