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Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge

Meldungsnummer 165/2023
Erstellt am 20.10.2023 um 21:02 Uhr
Kategorie Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...)
Standort Kirchenplatz
76684 Östringen
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 07.03.2024
Dauer 138 Tage
BESCHREIBUNG
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Die letzten Tage wurde die Karl-Schiller-Straße komplett durch Winterdienstfahrzeuge welche teilweise nichtmal angemeldet sind, zugeparkt. Es war nicht möglich dass 2 entgegenkommende LKWs aneinander vorbei kamen.
Das Ordnungsamt der Stadt Östringen war 2 Tage telefonisch nicht erreichbar.
Der Dienstleister der Fahrzeuge sollte hier mal zum Gesäch geladen werden!
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 21.10.2023 um 12:26 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge
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Das geht doch schon seit Jahren so in der (Vor-) Winterzeit. Die ganzen Straßen rund um den Dienstleister mit 3 Buchstaben sind zugeparkt.
Eigentlich ist dies eine Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum. Ich darf meinen Wohnwagen auch nicht länger als 2 Wochen unbewegt
an der Straße stehen lassen. Aber dieser Dienstleister zeichnet sich durch "großes Engagement" für das Landratsamt und die Gemeinde im Bereich Unterbringung von Geflüchteten aus. Da muss dann schon Verständnis gezeigt werden......
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 23.10.2023 um 08:27 Uhr
Titel: AW: AW: Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge
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Um die Anwohner mit Knöllchen beim Stadthallenparkplatz zu ärgern schafft es das Ordnungsamt doch auch?
Hier aber passiert nichts….
 
Östringen
Östringen
Kommentar erstellt am: 25.10.2023 um 10:40 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge
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Nach einer Vorortkontrolle und Rücksprache mit dem Polizeivollzugsdienst konnte kein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug festgestellt werden. Die nicht mit einem Kennzeichen bestückten Fahrzeuge müssen aufgrund der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung nicht angemeldet werden laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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