Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder (z.B. KFZ Kennzeichen) Dritter an uns senden.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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HV-Bischilderung wegen Fastnachtsumzug
Meldungsnummer | 24/2024 |
Erstellt am | 05.02.2024 um 17:38 Uhr |
Kategorie | Ordnungsamt |
Standort |
Rettigheimer Straße 76684 Östringen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 07.02.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Hallo,
Für mich als Besitzer des MVAS-Scheines und meiner täglichen Arbeit (Sicherung von Arbeitsstellen) ist die Beschilderung ein Schlag ins Gesicht.
Es wird hierbei so gut wie nichts aus der RSA befolgt und eigentlich sind die Z283 somit nichtig!
1. Die Zusatzzeichen dürfen NICHT nur ein DinA4 Zettel sein.
Auszug aus der RSA hierzu: Die Verwendung von Zetteln anstelle von "echten" Zusatzzeichen führt unter Umständen zur Nichtigkeit der gesamten Anordnung. Dies hat das VG Bremen im Jahr 2013 entschieden (AZ.: 5K181/11). Es stellt klar, dass derartige Zettel unzulässig sind, da auf Grund der Missachtung sämtlicher Gestaltungsvorschriften der amtliche Charakter fehlt. Zudem führt das Gericht aus, dass die Nichtigkeit des Zusatzzeichens die gesamte Beschilderung nichtig werden lässt.
2. Dann noch um 180Grad gedreht aufgehängt? Schildbürgerstreich?
3. Aufstellungen von 2,20m auf Gehwegen wird nicht eingehalten.
4. Keine Zeitliche Begrenzung? Ich darf von 0.00 - 24.00uhr nicht parken? Noch nichtmal die Mühe gemacht das ZZ halbwegs amtlich aussehen zu lassen ist doch hoffentlich nicht gewollt.
Sorry. Aber das kann doch nicht euer Ernst sein oder doch?
Wenn die Mittel dazu fehlen, richtige Zusatzzeichen herstellen zu lassen (auf Blech wie es sich gehört) dann muss man sich an sog. Verkehrssicherungsfirmen wenden (am besten an eine die auch das Autorisierungssiegel besitzen). Die übernehmen das dann für einen. Nur mal so als Tipp.
Für mich als Besitzer des MVAS-Scheines und meiner täglichen Arbeit (Sicherung von Arbeitsstellen) ist die Beschilderung ein Schlag ins Gesicht.
Es wird hierbei so gut wie nichts aus der RSA befolgt und eigentlich sind die Z283 somit nichtig!
1. Die Zusatzzeichen dürfen NICHT nur ein DinA4 Zettel sein.
Auszug aus der RSA hierzu: Die Verwendung von Zetteln anstelle von "echten" Zusatzzeichen führt unter Umständen zur Nichtigkeit der gesamten Anordnung. Dies hat das VG Bremen im Jahr 2013 entschieden (AZ.: 5K181/11). Es stellt klar, dass derartige Zettel unzulässig sind, da auf Grund der Missachtung sämtlicher Gestaltungsvorschriften der amtliche Charakter fehlt. Zudem führt das Gericht aus, dass die Nichtigkeit des Zusatzzeichens die gesamte Beschilderung nichtig werden lässt.
2. Dann noch um 180Grad gedreht aufgehängt? Schildbürgerstreich?
3. Aufstellungen von 2,20m auf Gehwegen wird nicht eingehalten.
4. Keine Zeitliche Begrenzung? Ich darf von 0.00 - 24.00uhr nicht parken? Noch nichtmal die Mühe gemacht das ZZ halbwegs amtlich aussehen zu lassen ist doch hoffentlich nicht gewollt.
Sorry. Aber das kann doch nicht euer Ernst sein oder doch?
Wenn die Mittel dazu fehlen, richtige Zusatzzeichen herstellen zu lassen (auf Blech wie es sich gehört) dann muss man sich an sog. Verkehrssicherungsfirmen wenden (am besten an eine die auch das Autorisierungssiegel besitzen). Die übernehmen das dann für einen. Nur mal so als Tipp.
KOMMENTARE
Vielen Dank für Ihre Meldung
Die Beschilderung wurde teilweise überarbeitet, das Haltverbot gilt für den gesamten Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
Die Beschilderung wurde teilweise überarbeitet, das Haltverbot gilt für den gesamten Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
5 von 5 (1 bewerten)
Danke für Deine Bewertung!
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Also Helau und nen schönen Unzug