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Schule beginnt, sicherer Schulweg

Meldungsnummer 132/2023
Erstellt am 09.09.2023 um 16:05 Uhr
Kategorie Ordnungsamt
Standort 76684 Östringen
Status Angenommen
Kommentare 2 Kommentare
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Sehr geehrtes Ordnungsamt die Ausführungen zum sicheren Schulweg in den Stadtnachrichten finde ich gut. Der Hinweis, das Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg fahren müssen ist verpflichtend, allerdings muss man dann auch dafür sorgen, dass die Gehwege freigehalten werden. Der Hinweis an die Gehwegparker fehlt in ihrer Nachricht. Leider wurde die vorhergehende Meldung über zugewachsen Gehwege wieder zensiert. Bitte im Forum nur der Verwaltung genehme Meldungen schreiben.
KOMMENTARE
Östringen
Östringen
Kommentar erstellt am: 10.09.2023 um 13:27 Uhr
Titel: AW: Schule beginnt, sicherer Schulweg
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Der kommunale Vollzugsbedienstete der Stadt Östringen kontrolliert in der Regel mehrmals wöchentlich den ruhenden Verkehr in allen vier Stadtteilen und ahndet ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge.

Hierbei stehen der Bußgeldbehörde der Stadt Östringen die nachstehenden Sanktionsmöglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit zur Verfügung, welche - sofern angemessen, erforderlich und geeignet - auch ausgeschöpft werden:
1. Festsetzung eines Bußgeldes:
Gemäß § 24 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden. Die Höhe der festzusetzenden Bußgelder wird in der Bußgeldkatalog-Verordnung konkretisiert. Ebenfalls sieht die Verordnung eine Erhöhung des Bußgeldes vor, wenn das Verhalten des Fahrzeugführers einen kausalen und gesteigerten Einfluss auf den Straßenverkehr und / oder andere Menschen hat. Bei Wiederholungstätern dürfen die Regelsätze ebenfalls erhöht werden.

2. Meldung an die zuständigen Behörden:
Im Wege eines engen Kommunikationsaustauschs der Bußgeld- mit der Fahrerlaubnisbehörde besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage oder der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, wobei diese auch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.

3. Abschleppen
Abschleppmaßnahmen liegen grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Hierbei ist das Opportunitätsprinzip und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingend zu beachten.

Das Ordnungsamt der Stadt Östringen ahndet auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge, wenn eine Restgehwegbreite von 1,20 Metern unterschritten wird. Von dieser Restgehwegbreite wird abgewichen, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist.

In den kommenden beiden Wochen wird der Verkehrsraum rund um unsere Schulen in Östringen, Odenheim und Tiefenbach in Zusammenarbeit mit der Polizei vermehrt überwacht.

Sollte dabei ebenfalls festgestellt werden, dass Bepflanzungen privater Grundstücke in die angrenzenden Gehwege hineinwachsen, wird das Ordnungsamt die Grundstückseigentümer zur Wahrung des erforderlichen Lichtraumprofils auffordern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 28.09.2023 um 19:50 Uhr
Titel: AW: Schule beginnt, sicherer Schulweg
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Nur als Hinweis zu den vorgenannten Ausführungen: Das Fahrradfahren für Kinder unter 8 Jahren ist in der Hermannstrasse in Tiefenbach nicht möglich, da der Gehweg seit Wochen ständig durch einen abgestellten Anhänger sowie ständig durch von Autos zugestelltem Gehweg nicht möglich. Im Eichelberger weg ist der Gehweg zum Teil zugewachsen. In der Südstrasse wachsen die Dornenranken weiterhin unbehelligt über den Gehweg. Soweit zum Bericht sicherer Schulweg und den tatsächlichen Verhältnissen. Kinder haben keine Lobby
 
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