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Erdablagerungen

Meldungsnummer 14/2022
Erstellt am 24.01.2022 um 09:11 Uhr
Kategorie Umwelt
Standort Ortsverbindungsstraße Tiefenbach-Eichelberg
76684 Östringen
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 24.01.2022
Dauer 1 Stunde
BESCHREIBUNG
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An der Ortsverbindungsstraße zwischen Tiefenbach und Eichelberg nach dem Grünsammelplatz wurde vor einigen Tagen auf einem Wiesengrundstück Erdaushub abgelagert und eingeebnet.
KOMMENTARE
Östringen
Östringen
Kommentar erstellt am: 24.01.2022 um 10:22 Uhr
Titel: AW: Erdablagerungen
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Zuständige Behörde ist das Landratsamt Karlsruhe. Die Angelegenheit wird dort bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umweltamt
Stadt Östringen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 24.01.2022 um 16:46 Uhr
Titel: AW: Erdablagerungen
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Wird die Angelegenheit von Ihnen an das Landratsamt weitergeleitet
 
Östringen
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Kommentar erstellt am: 25.01.2022 um 09:02 Uhr
Titel: AW: Erdablagerungen
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Wenn wir eine Erdablagerung sehen, die genehmigungspflichtig sein könnte, nehmen wir grundsätzlich Kontakt zum Landratsamt auf,

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umweltamt
Stadt Östringen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 14.02.2022 um 14:26 Uhr
Titel: AW: Erdablagerungen
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Damit wurde meine Frage nicht beantwortet. Die Erdablagerung stammt von einem ehemaligen Parkplatz. Sie erfüllt damit nicht die vom LA getroffene Vorschriften, dass die aufgeschüttete Erde der Bodenverbesserung dient. Zudem wurde die Erde auf geschütztem Wiesengelände ausgebracht. Sollte Sie nichts unternehmen bitte ich dies mitzuteilen. In diesem Fall werde ich michit der Umweltbehörde des LA in Verbindung setzen. Es kann nicht sein, dass bestimmte Personen durch Untätigkeit immer bevorzugt werden.
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 26.02.2022 um 10:16 Uhr
Titel: AW: Erdablagerungen
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Östringen
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Kommentar erstellt am: 01.03.2022 um 15:07 Uhr
Titel: AW: Erdablagerungen
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Zuständige Behörde ist das Landratsamt. Dieses schaltet Fachbehörden wie die Untere Landwirtschaftsbehörde und die Untere Bodenschutzbehörde, zur Abgabe einer Stellungnahme ein. Diese beurteilen den Untergrund sowie die Bodeneignung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umweltamt
Stadt Östringen
 
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