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Mag. Katharina Wöß-Krall
Bürgermeisterin
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Öffentl. Parkplatz, Ringstraße 5, Beleuchtung defekt; Gestrüpp und Laub entfernen

Meldungsnummer 7/2023
Erstellt am 12.03.2023 um 13:15 Uhr
Kategorie 04 Straßen, Geh- und Radwege
Standort Ringstraße 5
6830 Rankweil
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 17.03.2023
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Pkt. 1_Öffentlicher Parkplatz, Ringstraße 5, Beleuchtung defekt (Säule) - Unfallgefahr
Pkt. 2_Beim Fahrradabstellplatz Sträucher zurückschneiden, Gestrüpp und Laub entfernen (seit Herbst 2022)
KOMMENTARE
Rankweil
Rankweil
Kommentar erstellt am: 14.03.2023 um 08:17 Uhr
Titel: AW: Öffentl. Parkplatz, Ringstraße 5, Beleuchtung defekt; Gestrüpp und Laub entfernen
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung,
Wir leiten diese an die zuständige Abteilung zur Erledigung weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat der Marktgemeinde Rankweil
 
Rankweil
Rankweil
Kommentar erstellt am: 15.03.2023 um 08:27 Uhr
Titel: AW: Öffentl. Parkplatz, Ringstraße 5, Beleuchtung defekt; Gestrüpp und Laub entfernen
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Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihre Meldung.

Die von Ihnen genannte Fläche ist nicht in Gemeindebesitz. Diese sollte vom Eigentümer, in diesem Fall von der Post, gepflegt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Schöne Grüße

Helga Halbeisen-Maurer
Marktgemeinde Rankweil
Infrastruktur
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 15.03.2023 um 11:54 Uhr
Titel: AW: Öffentl. Parkplatz, Ringstraße 5, Beleuchtung defekt; Gestrüpp und Laub entfernen
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Guten Tag!

Zur Info:

Die Post ist nicht Eigentümer dieser Liegenschaft (Gst.Nr. 534/2), Ringstraße 5, sondern ist nur in Miete.

Seit 31.03.2005 (17 Jahre) hat diese Liegenschaft einen neuen Eigentümer, dieser müsste der Gemeinde eigentlich bekannt sein.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung (Datum d. Gem. bekannt) wurde u. a. die ostseitige Fläche vom Postgebäude als öffentlicher Parkplatz verordnet (Kurzparkzone), d. h. diese Fläche ist für Jedermann frei zugänglich zu benützen.

Somit hat auch die Gemeinde eine gewisse Kontroll-, und Hinweispflicht im Auftrag der Bürger wahrzunehmen.

Erkennbare Gefahrenquellen und Mängel (wie z.B. Schlaglöcher/Bäume, defekte Beleuchtung (Säule), mit Wildwuchs erschwerter Zugang zum Fahrradabstellplatz usw.) direkt an den zuständigen Eigentümer dieser Liegenschaft zwecks Veranlassung der notwendigen Schritte zu melden.

Der Eigentümer der Liegenschaft Gst.Nr. 534/2 hat lt. § 1319a ABGB als „Wegerhalter“ die Verpflichtung, die gefahrlose Benützbarkeit zu gewährleisten.

Daher meine Bitte an die MG Rankweil, Abteilung Infrastruktur sich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen.
Es kann nicht sein, dass Bürger Mängel (Gefahrenquellen, Erscheinungsbild, Laub und Gestrüpp, Unrat usw.) aufzeigen, und dafür von der Gemeinde im Kreis herum geschickt werden, nur weil sich die Gemeinde dieses Problems nicht annehmen will.

Ich denke dafür ist die Plattform „Bürgermeldungen“ installiert worden um unbürokratisch, bürgerfreundlich und rasch Missstände zu beheben.

Vielen Dank im Namen besorgter Bürger
 
Rankweil
Rankweil
Kommentar erstellt am: 17.03.2023 um 08:41 Uhr
Titel: AW: Öffentl. Parkplatz, Ringstraße 5, Beleuchtung defekt; Gestrüpp und Laub entfernen
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Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihre ausführliche Rückmeldung.

Den Eigentümer haben wir schon mehrmals darauf hingewiesen die Flächen in Ordnung zu halten.

Schöne Grüße

i.A. Helga Halbeisen-Maurer
Marktgemeinde Rankweil
Infrastruktur
 
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