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Mag. Katharina Wöß-Krall
Bürgermeisterin
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Sicherer Übergang für unsere Schulkinder

Meldungsnummer 36/2023
Erstellt am 14.09.2023 um 14:06 Uhr
Kategorie 04 Straßen, Geh- und Radwege
Standort Vorderlandstraße
6830 Rankweil
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 03.10.2023
Dauer 18 Tage
BESCHREIBUNG
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Vor der VS Montfort entstand über die Sommermonate eine Begegnungszone, über die Autofahrer maximal mit 20 km/h fahren dürfen. Dabei ist leider auch der Zebrastreifen verschwunden. Nun ist nicht mehr genau definiert, wo die zahlreichen Schüler*innen die Straße überqueren sollen. Daher kommt es zu gefährlichen Situationen, die bereits jetzt - vier Tage nach Schulbeginn - von zahlreichen Eltern berichtet wurden.
Ein Vorschlag, der sich im Gespräch mit anderen Eltern von Schüler*innen der VS Montfort ergab, ist, dass die Begegnungszone natürlich bestehen bleibt, dass aber zusätzlich der Zebrastreifen wieder "angebracht" wird.

Freundliche Grüße
Markus Schweiger-Bella
KOMMENTARE
Rankweil
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Kommentar erstellt am: 14.09.2023 um 14:25 Uhr
Titel: AW: Sicherer Übergang für unsere Schulkinder
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung,
Wir leiten diese gerne an die zuständige Abteilung weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat der Marktgemeinde Rankweil
 
Rankweil
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Kommentar erstellt am: 03.10.2023 um 12:09 Uhr
Titel: AW: Sicherer Übergang für unsere Schulkinder
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Guten Tag,

danke für Ihre Anregung.

Leider ist es rechtlich nicht gestattet in Begegnungszonen zusätzlich eine Schutzwegmarkierung anzubringen.

Wir sind jedoch derzeit bemüht über verschiedene Anpassungen die Verkehrssicherheit im speziellen für die Kinder in der Begegnungszone weiter zu erhöhen.

Das Signal „Begegnungszone“ (2.59.5) kennzeichnet Straßen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fußgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsflächen benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.

Im gesamten Bereich ist das Queren der Straße zulässig. Jedoch gelten die gleichen Verhaltensregeln wie bei Fußgängerübergängen. Die Kinder müssen die Hand heben und sich vergewissern ob ein sicheres Queren der Straße möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Marktgemeinde Rankweil
Infrastruktur
 
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