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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Befahrung der Unterführung Schlachthausstr.

Meldungsnummer 607/2022
Erstellt am 08.11.2022 um 19:09 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Schlachthausstraße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 24.11.2022
Dauer 15 Tage
BESCHREIBUNG
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Wie ja schon öfters gemeldet wird die Unterführung des öfteren entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befahren. Gestern mir auch aufgefallen beim befahren mit dem Rad mit meinen Kindern morgens zur Kita und nachmittags von der Kita z.b. jeweils einmal,heute Nachmittag wieder und dann auch noch mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit.
Das Polizeifahrzeuge diese "Abkürzung" nutzen...ohne Blaulicht und in Schrittgeschwindigkeit,also anscheinend nicht im Einsatz, ist natürlich auch kein gutes Vorbild.
Gäbe es hier die Möglichkeit den Blitzer evtl. auch wieder mal in diese Richtung zu stellen,oder eine Zeit lang konsequent zu kontrollieren?

Besten Dank Vorab.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 09.11.2022 um 07:57 Uhr
Titel: AW: Befahrung der Unterführung Schlachthausstr.
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 24.11.2022 um 12:33 Uhr
Titel: AW: Befahrung der Unterführung Schlachthausstr.
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Problem mit dem bestehenden Blitzer ist, dass damit auch Fahrzeuge aufgenommen würden, die die Schlachthausstraße legal befahren und vor der Unterführung wenden und zurück fahren. Dies haben wir extra mit einem Sachverständigen geklärt.

Eine Kontrolle des fließenden Verkehrs ist in Baden-Württemberg grundsätzlich der "normalen" Polizei vorbehalten. Wir prüfen aber, ob unser neuer Ordnungsdienst hier vielleicht eine Möglichkeit hat, tätig zu werden.

Außerdem werden wir das Polizeirevier Singen bitten, bei den eingesetzten Beamten eine Sensibilisierung herbeizuführen, was das Befahren der Unterführung angeht. Es ist aber natürlich vorstellbar, dass es für das Befahren durchaus dienstliche Gründe gab. Die Sonderrechte der Polizei nach § 35 Abs. 1 StVO sind auch ohne Blaulicht und Martinshorn gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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