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Blitzgerät an der Roseneggstrasse

Meldungsnummer 602/2022
Erstellt am 06.11.2022 um 15:44 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Roseneggstraße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 8 Kommentare
Erledigt am 07.11.2022
Dauer 22 Stunden
BESCHREIBUNG
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An der Roseneggstrasse steht, seitdem an dem Landesgartenschaubahnhof die Baustelle ist, ein Blitzgerät. Dieser Blitzer blitzt jedes vorbei fahrende Auto. Egal wie langsam man fährt. Es steht nirgendwo ein Schild das die die Straße nicht befahren werden darf. Sehr irreführend ist es das man in den Glauben gelassen wird das dies kein Umleitungsweg ist. Es steht nirgendwo ein Schild wo man darüber gewarnt wird!!!
Also absolute Abzocke was hier passiert!!!

Die Pfosten wurden wegen der Baustelle entfernt also geht man davon aus das dies ein Umleitungsweg ist.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 07.11.2022 um 08:30 Uhr
Titel: AW: Blitzgerät an der Roseneggstrasse
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 07.11.2022 um 14:32 Uhr
Titel: AW: Blitzgerät an der Roseneggstrasse
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Guten Tag,

Ihrer Einschätzung, dass hier eine "absolute Abzocke" betrieben wird, müssen wir widersprechen. Auf dem angehängten Bild können Sie das Verkehrszeichen sehen, dass an der Stelle der Poller steht. Dieses Verkehrszeichen ist auch nicht neu, sondern steht dort seit vielen Jahren. Wir haben also die Verkehrsregelung überhaupt nicht geändert.

Da damit die Roseggstraße als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert ist, dürfen Autos dort eben überhaupt nicht fahren. Und genau das kontrollieren wir auch.

Von "Abzocke" kann also gar keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 07.11.2022 um 15:02 Uhr
Titel: AW: Blitzgerät an der Roseneggstrasse
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Es ist aber eben so das da die Bahngleise wieder einmal repariert werden. ( Dauerzustand )
Und dann werden die Poller auf gemacht. Man geht dann davon aus das man da dann durchfahren und als Umleitung nutzen kann. Ist hat sicher schon 100 Autos getroffen und wird auch weitere treffen. Also wird hier viel zu schlecht beschildert. Also ich werde auf alle Fälle dagegen vorgehen wenn eine Rechnung kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 07.11.2022 um 21:09 Uhr
Titel: AW: Blitzgerät an der Roseneggstrasse
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Meine Frage an den Melder oder Melderin: Wo haben Sie gesehen, daß diese Straße für Autos als Umleitung ausgeschildert ist. Ich bin ein Fußgänger und Nutzer dieser Straße.
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 07.11.2022 um 21:13 Uhr
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Gegenfrage an den Fußgänger.... Wo steht das Schild das es keine Umleitung ist? Warum wird dann der Poller entnommen? Dann könnte man genauso beschildern das dies nur dem Rettungsweg oder bus dient... Würde vieles einfacher machen! Und somit fahren hunderte Autos in die Falle des Blitzgerätes. Also Abzocke....
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 07.11.2022 um 22:45 Uhr
Titel: AW: AW: Blitzgerät an der Roseneggstrasse
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Man kann sich auch einfach eingestehen einen Fehler gemacht zu haben. Die Beschilderung ist eindeutig, dabei ist es unerheblich ob ein vormals vorhandener Poller da steht oder nicht.
In Singen sind (so meine Beobachtung) viele Regeln aus der Fahrschule nicht mehr im Bewusstsein der Kfz-Führer.
(Stichworte: Gehweg- und Radwegparken, Anlieger frei, Fahrtrichtungsanzeiger....)
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 08.11.2022 um 08:49 Uhr
Titel: AW: Blitzgerät an der Roseneggstrasse
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Guten Morgen,

es gibt auch kein Schild, dass das Parken auf dem Gehweg verbietet. Trotzdem ist es halt verboten. Man muss kein Schild aufstellen, dass eine Straße "keine Umleitung" ist.

Tatsache ist, dass ein gültiges Verkehrszeichen verbietet, die Straße mit dem Auto zu nutzen. Das ändert sich auch nicht, wenn jemand meint, es könnte eine Umleitung sein. Sie können sich natürlich rechtlich gegen das Bußgeld wehren, die Rechtslage ist aber eindeutig und wenn Sie sich gegen die Verwarnung wehren, wollen wir darauf hinweisen, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, auf den Bußgeldbescheid zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld noch eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

Abzocke ist das nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 08.11.2022 um 09:29 Uhr
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Ja genau geht ruhig weiterhin so mit Bürger von Singen um....so schnell wird man sogar auf eine Verwaltungsgebühr aufmerksam gemacht... frohe Weihnachten sag ich da!
So macht ihr euch weiterhin Freunde. Könnte noch ganz andere Themen ansprechen die von der Stadt Singen ignoriert werden. Bezüglich Unsittenhaftes Verhalten die auf Videos dokumentiert werden und in ganz Deutschland auf sich aufmerksam machen....
 
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