Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jabar Automobile

Meldungsnummer 859/2023
Erstellt am 03.12.2023 um 12:46 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Pfaffenhäule
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 05.12.2023
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,
Der Gehweg des oben genannten Gehwegs ist nicht vorschriftsmäßig geräumt geworden.
Es befindet sich eine sehr dicke Eisschicht.
Es besteht eine sehr hohe Rutsche Gefahr
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 04.12.2023 um 08:30 Uhr
Titel: AW: Jabar Automobile
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 05.12.2023 um 08:02 Uhr
Titel: AW: Jabar Automobile
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Guten Tag,

die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege weist den Straßenanliegern, im Grunde also die Eigentümer bzw. Nutzer einer Immobilie, die Aufgabe zu, für die Räumung der Gehwege bzw. der Flächen im Straßenraum (dort wo keine Gehwege ausgewiesen sind) des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.

Die Mitarbeiter des Winterdienstes müssen sich darauf konzentrieren, neben den Hauptverkehrsachsen und Sammelstraßen (rund 300 Kilometer) Geh- und Radwege (über 100 Kilometer) auch 304 Fußgängerüberwege, mehr als 140 Bushaltestellen und andere Flächen zu räumen. Diese müssen permanent nachgearbeitet, die heiklen Flächen mit Streumittel bedient und in vielen Fällen - etwa bei den Bushaltestellen - zumeist mit Handkraft nachgebessert werden.

Das Ordnungsamt wird den Anlieger auf seine Räumpflicht hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
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