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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Park-Anliegen

Meldungsnummer 615/2023
Erstellt am 22.08.2023 um 12:39 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Sonnenblumenweg 11
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 30.08.2023
Dauer 7 Tage
BESCHREIBUNG
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Hallo zusammen
Da im Malvenweg in Singen im neuen Arial nur teilweise die Parkgarage von denjenigen KFZ-Fahrzeughalter benutzt wird, entsteht zurzeit ein riesiges Problem beim Parken in den anliegenden Straßen für die Anwohner und Anlieger deren Straßen. Fast nur noch Kfz-Halter aus dem Malvenweg parken in den anliegenden Straßen. In der Parkgarage im Malvenweg wäre aber sicherlich genug Platz für alle dort besitzenden Kfz-Haltern vom Malvenweg. Daher wäre es schön diese Halter dorthin zu verweisen, sodass wir Anwohner aus den anliegenden Straßen wieder problemlos in unserem Gebiet parken können. Ein zusätzlicher Vorschlag dazu wäre, einfach paar Schilder in den anliegenden Straßen mit Anlieger frei aufzustellen. Wäre schön, wenn dazu etwas unternommen wird.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 23.08.2023 um 06:53 Uhr
Titel: AW: Park-Anliegen
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 30.08.2023 um 10:28 Uhr
Titel: AW: Park-Anliegen
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Vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider gibt es keine normierten Pflichten zur zweckmäßigen Benutzung der eigenen Garage, so dass der Handlungsraum des Ordnungsamtes sehr eingeschränkt ist. Im Parkverkehr ist die Beschilderung "Anlieger frei" naturgemäß nicht ahndbar, da man anhand des parkenden Fahrzeugs nicht erkennen kann, ob der Lenker nicht doch ein Anliegen (Bewohner/Gast) in der besagten Straße hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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