Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ruhestörung?

Meldungsnummer 696/2023
Erstellt am 20.09.2023 um 14:46 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Uhlandstr. 35
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 21.09.2023
Dauer 18 Stunden
BESCHREIBUNG
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Auf einer Reise lernte ich eine alte Dame kennen, die folgendes Problem hat: Sie wohnt in der Uhlandstr. 35 im 1. OG. Dauernd fühlt sie sich gestört durch Gerüche und Lärm durch die unter ihrer Wohnung liegende thailändische Gaststätte. Wer kann ihr helfen?
Was kann ich ihr empfehlen? Vielen Dank! Monika Leible-Karcher
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 21.09.2023 um 07:12 Uhr
Titel: AW: Ruhestörung?
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 21.09.2023 um 09:14 Uhr
Titel: AW: Ruhestörung?
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Guten Tag,

bei Geruchsbelästigungen kann sich die Dame an das Gewerbeaufsichtsamt beim Landratsamt Konstanz wenden. Die Mitarbeiter dort können vor Ort die Filteranlagen prüfen und Maßnahmen veranlassen.

Lärm ist in gewissem Rahmen natürlich hinzunehmen. Die Außenbewirtung ist bis 22 Uhr zulässig. Für Störungen nach dieser Uhrzeit kann die Polizei gerufen werden oder ein Lärmprotokoll bei der Abteilung Sicherheit und Ordnung vorgelegt werden.

Zuletzt steht natürlich auch immer der zivilrechtliche Weg offen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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