Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Seit Wochen nicht bewegtes Auto
Meldungsnummer | 327/2022 |
Erstellt am | 29.06.2022 um 18:55 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Lupinenweg 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 30.06.2022 |
Dauer | 20 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo, im lupinenweg Höhe mohnfelfweg ist ein weißer Fiat punto mit dem Kennzeichen (Das Kennzeichen wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht). Dieser steht seit 4-5 Wochen unbewegt rum und belegt einen Parkplatz. Da diese Parkplätze aber stark genutzt werden sollte dieses Fahrzeug schleunigst abgeschleppt werden. Bitte um Prüfung des falls. Danke
KOMMENTARE
Guten Tag,
das Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet und darf dort auf den ausgwiesenen Parkplätzen parken, solange es will. Es gibt hier keine rechtliche Rechtfertigung dafür, das Fahrzeug abzuschleppen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
das Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet und darf dort auf den ausgwiesenen Parkplätzen parken, solange es will. Es gibt hier keine rechtliche Rechtfertigung dafür, das Fahrzeug abzuschleppen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
Gibt es keine Regelung das das Fahrzeug nach gewisser Zeit bewegt werden muss ?
Guten Tag,
eine solche Regelung gibt es nur für Anhänger. Fahrzeuge dürfen stehen bleiben, solange sie grundsätzlich fahrfähig sind. Erst wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, muss es entfernt werden. In diesem Fall wäre eine gültige Zulassung egal.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
eine solche Regelung gibt es nur für Anhänger. Fahrzeuge dürfen stehen bleiben, solange sie grundsätzlich fahrfähig sind. Erst wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, muss es entfernt werden. In diesem Fall wäre eine gültige Zulassung egal.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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