Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Wahlplakate

Meldungsnummer 551/2021
Erstellt am 05.10.2021 um 13:57 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort gesamte Stadt/Stadtteile
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 07.10.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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die Bundestagswahl ist rum und von vielen Parteien hängt immer noch die Wahlwerbung.

In diesem Zusammenhang folgende Fragen:

- wer ist für die Abnahme zuständig?
- welche Fristen gibt es hierfür?
- wenn Parteien nicht abhängen, wird es ja wohl bei der Stadtverwaltung hängen bleiben. Bekommen die Parteien dann eine Rechnung,
Wenn ja, wie hoch ist diese pro Einzelplakat?
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 05.10.2021 um 14:00 Uhr
Titel: AW: Wahlplakate
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Vielen Dank für Ihre Meldung.
Die Fragen werden von unserem Ordnungsamt beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADMINISTRATOREN-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 07.10.2021 um 08:21 Uhr
Titel: AW: Wahlplakate
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Guten Tag,

die Abnahme der Plakate ist Sache der Parteien. Diese sind verpflichtet, ihre Plakate wieder zu entfernen.

Für die Entfernung gilt eine Frist von einer Woche nach der Wahl.

Soweit wir danach noch Plakate entdecken oder gemeldet bekommen, werden die betroffenen Parteien angeschrieben und zur Entfernung aufgefordert.

In hartnäckigen Fällen werden die Plakate durch die Stadt entfernt. Der Aufwand wird dann in Rechnung gestellt. Weiterhin ist in diesen Fällen auch der Erlass eines Bußgeldes möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 11.10.2021 um 09:48 Uhr
Titel: AW: Wahlplakate
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es finden sich sogar noch welche von der Landtagswahl, hier: Remishofstr zwischen Conradin-Kreutzer und Händelstr....
 
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