Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Baum ragt in Gehweg
Meldungsnummer | 372/2022 |
Erstellt am | 22.07.2022 um 11:56 Uhr |
Kategorie | 03 Umwelt/Natur, Grünanlagen, Friedhof |
Standort |
Uhlandstr. 65 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 16.08.2022 |
Dauer | 25 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo, der Baum auf dem öffentlichen Bereich vor der Uhlandstraße 65 ragt in den Weg und in die Einfahrt der Häuser 65, 67, 67a hinein bzw. sehr weit von oben hinunter. Behindert Fußgänger wie auch Autofahrer, die auf ihr Grundstück fahren wollen. Der Baum vierliert auch bei jedem stärkeren Wind viele Äste und Zweige. Wäre schön, wenn das zurückgeschnitten und gekürzt wird, sodass man wieder gut unten durch kommt. Danke.
KOMMENTARE
Der Stadt gehören in diesem Bereich nur die Birken. Sie behindern die Zufahrt nicht. Der Baum (Ahorn), dessen Äste in die Einfahrt reicht, steht auf dem Flurstück von Haus Nr. 65. Um Ihr Problem zu lösen, sollten Sie deshalb mit Ihrer Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft sprechen.
Der Baum steht auf Grund seiner Größe unter dem Schutz der Baumschutzsatzung. Ein Rückschnitt, der nicht baumphysiologisch begründet ist, darf deshalb nur im Feinastbereich erfolgen und sollte nur durch Fachkräfte durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Grün und Gewässer
Der Baum steht auf Grund seiner Größe unter dem Schutz der Baumschutzsatzung. Ein Rückschnitt, der nicht baumphysiologisch begründet ist, darf deshalb nur im Feinastbereich erfolgen und sollte nur durch Fachkräfte durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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