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Schottergärten

Meldungsnummer 94/2022
Erstellt am 18.02.2022 um 23:33 Uhr
Kategorie 03 Umwelt/Natur, Grünanlagen, Friedhof
Standort Hohgarten
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 28.02.2022
Dauer 9 Tage
BESCHREIBUNG
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Wie ist eigentlich die Rechtslage bei Schottergärten in BW allgemein bzw. Im LK KN und der Stadt Singen im speziellen? Man stellt gerade jetzt, wo der Frühling in den Startlöchern steht, bei den Spaziergängen immer öfter fest, dass Grünflächen zu totem Stein verwandelt werden. Und zwar nicht nur in den Neubaugebieten sondern auch bei Renovierungen und Umbauten usw. In Zeiten des Klimawandels, insbesondere der Unwetterlagen und Hitzewellen, hinterfrage ich, wie solche "Bauprojekte" gerechtfertigt sein können...und dann noch die Frage: Wieso sollte ausgerechnet ich es anders machen? Da gibt es weder Anreiz es besser zu machen noch Kontrollen solcher Flächen.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 21.02.2022 um 06:53 Uhr
Titel: AW: Schottergärten
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 23.02.2022 um 13:12 Uhr
Titel: AW: Schottergärten
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Sehr geehrte Melderin,

Sie sprechen hier eine unschöne Entwicklung an, die leider immer mehr um sich greift.
Wir diskutieren das Thema aktuell sehr intensiv.

Eine Singener Regelung gibt es in diesem Zusammenhang noch nicht.

Jedoch ist das Thema Schottergarten auf Landesebene rechtlich geregelt:

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg § 9 sagt hierzu:
"Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. […]"
Im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg § 21a heißt es:
"Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden."

Ein Problem besteht darin, dass es von Seiten des Gesetzgebers keine klare Definition für einen Schottergarten gibt - welchen Anteil an Schotterung muss ein Garten aufweisen, um als Schottergarten zu gelten?

Die Kontrollen, welche Sie ansprechen, stellen tatsächlich ein Problem dar. Es fehlt schlicht das Personal, die zahlreichen Auflagen, die in verschieden Bereichen existieren (nicht nur Bauvorschriften) auf ihre Erfüllung hin zu kontrollieren.

Wir schaffen jedoch zumindest bei neuen Bauprojekten einen Anreiz, es besser zu machen: Bei Neubauvorhaben und neuen Baugebieten schreiben wir die Bauherren direkt an und informieren diese nicht nur über die gesetzliche Regelung, sondern auch über die Nachteile, die ein Schottergarten mit sich bringt. Wir bieten bei dieser direkten Ansprache auch unsere Hilfe an, wenn es darum geht, einen naturnahen und gleichzeitig pflegeleichten Garten anzulegen (das eine muss das andere nicht ausschließen).

Ich hoffe, dass wir bald auch für den Bestand eine zufriedenstellende Lösung dafür finden werden, wie wir als Stadt die Entstehung von neuen Schottergärten effektiv eindämmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Abtl. Umwelt, Klima und Naturschutz
 
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