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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

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Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
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Versiegelung von Hausgärten

Meldungsnummer 140/2023
Erstellt am 02.03.2023 um 11:00 Uhr
Kategorie 03 Umwelt/Natur, Grünanlagen, Friedhof
Standort Theodor-Handloser-Straße
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 22.03.2023
Dauer 19 Tage
BESCHREIBUNG
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Ist es baurechtlich möglich, dass ein Garten vor oder hinter dem Haus komplett versiegelt wird. Hier in der Theodor-Handloser-Straße gesehen von der Alemannenstraße.

Was kann dagegen getan werden, dass innerstädtisches Grün - Gärten - immer mehr in Parkflächen und Stellplätze umgewandelt werden. In Zeiten von Klimawandel und Artenschwund darf das nicht sein.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 02.03.2023 um 12:12 Uhr
Titel: AW: Versiegelung von Hausgärten
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung (Das Foto wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt). Wir haben die Meldung an die Fachdienststellen weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 22.03.2023 um 09:15 Uhr
Titel: AW: Versiegelung von Hausgärten
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Guten Tag,

es ist leider schlicht nicht möglich, eine pauschale Antwort auf die Frage hinsichtlich "dürfen Grundstücke derart versiegelt werden" zu treffen.

Wie in nahezu allen baurechtlichen Fragen kommt es immer auch auf den Einzelfall an (Regelung über Bebauungspläne, Innenstadt oder Ortsrand, Außenbereich, Hochwassergefährdung, etc.). Wir können daher nur vorschlagen, dass man sich mit solchen Fragen direkt an uns wenden soll (baurecht@singen.de). Im vorliegenden Fall ist es nur anhand des Fotos auch schlicht nicht ersichtlich, wieviel Prozent des Grundstückes versiegelt sind, bzw. inwiefern z.b. versickerungsfähige Materialien (respektive Fugenbreite der Platten) verwendet wurden.

Für die Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen; die Fassadenbegrünung; sowie die Anlage von Biotopen gibt es ein Förderproramm. Nähere Informationen gibt es bei der städtischen Naturschutzbeautragten (sindy.bublitz@singen.de).

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Baurecht und Abteilung für Umwelt, Klima und Naturschutz
 
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