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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer

Meldungsnummer 210/2023
Erstellt am 20.03.2023 um 18:40 Uhr
Kategorie 05 Baustellen/Ampeln/Brücken
Standort Hilzinger Straße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 06.04.2023
Dauer 16 Tage
BESCHREIBUNG
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Können sie bitte überprüfen ob die Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer verlängert werden kann? Nach ca. 12 Sek. schaltet die 1. von zwei Ampeln wieder auf rot. Menschen mit Beeinträchtigungen schaffen das evtl nicht. Autos dürfen deutlich länger fahren. Danke
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 21.03.2023 um 09:32 Uhr
Titel: AW: Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 24.03.2023 um 13:07 Uhr
Titel: AW: Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer
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Guten Tag,

die Ampel gehört nicht der Stadt Singen, so dass wir hier nicht selber tätig werden können. Wir geben Ihr Anliegen aber an die zuständige Bundesstraßenverwaltung weiter.

Bitte beachten Sie, dass eine Ampel, nachdem sie auf rot geht, noch eine sogenannte "Räumzeit" vorsieht, die genau dafür gedacht ist, Personen, die noch auf der Fahrbahn sind, die Möglichkeit zu geben, diese sicher zu verlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 27.03.2023 um 18:48 Uhr
Titel: AW: Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer
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Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 06.04.2023 um 15:11 Uhr
Titel: AW: AW: Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer
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Guten Tag,

wir haben inzwischen eine Reaktion des Landratsamts erhalten. Diese lautet:

"... die Räumgeschwindigkeit für Fußgänger entspricht den im Regelwerk geforderten Wert von mindestens 1,0 m/s. Grundsätzlich ist eine Räumgeschwindigkeit zwischen1,0 und 1,5 m/s möglich. Vermutlich wurde aufgrund des hohen Kfz-Verkehrs und des geringen Anteils an querenden Fußgängern eine relativ kurze Räumgeschwindigkeit bei der Programmierung der Anlage gewählt. Eine Verlängerung der Grünzeiten für die Fußgänger hätte eine Verkürzung der Grünzeiten für den Kfz-Verkehr zur Folge. Unfälle an denen querende Fußgänger beteiligt waren sind mir nicht bekannt. Eine Anpassung der Grünzeiten ist meines Erachtens daher nicht erforderlich."

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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