Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Hecke ragt extrem weit in Bürgersteig und Gefahr für Fußgänger
Meldungsnummer | 890/2023 |
Erstellt am | 10.12.2023 um 11:26 Uhr |
Kategorie | 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger |
Standort |
Hardenbergstrasse 14 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 12.12.2023 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Da in BW (BGB §903 bis 924 und Nachbarrecht) Grenzbepflanzugen bis 180 cm Höhe generell einen Abstand von 50cm zur Grenze einhalten müssen, ist wie auf dem Bild ersichtlich ein grosser Teil (45cm) des Gehweges überwachsen. Zusätzlich ist die Gefahr von Schnee- und Eisbruch sehr gross und der Restplatz für Fussgänger,Mütter mit Kinderwagen usw. viel zu gering. Wie schon einmal in 2023 gebeten,sollte die Stadt Singen endlich hier für Abhilfe sorgen.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder.
Entsprechend den Festlegungen im Straßengesetz von Baden-Württemberg (§ 28, Abs. 2) haben die Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Anpflanzungen die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.
Durch den Rückschnitt der Thuja Hecke durch den Eigentümer erfüllt der Gehweg wieder die geforderte Verkehrssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Straßenbau
Entsprechend den Festlegungen im Straßengesetz von Baden-Württemberg (§ 28, Abs. 2) haben die Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Anpflanzungen die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.
Durch den Rückschnitt der Thuja Hecke durch den Eigentümer erfüllt der Gehweg wieder die geforderte Verkehrssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Straßenbau
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