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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Abholung der gelben Säcke

Meldungsnummer 705/2023
Erstellt am 24.09.2023 um 12:59 Uhr
Kategorie 07 Straßenreinigung/Winterdienst
Standort Hohgarten
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 25.09.2023
Dauer 22 Stunden
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,

Seit Monaten beobachte ich das Phänomen das nach der Abholung der gelben Säcke in Singen (Nordstadt) der Müll überall an den Straßen rumliegt, genau da wo davor die Säcke rumlagen.
Das betrifft die ganze Nordstadt bzw. Alle Straßen.
Der Anblick ist einfach katastrophal!
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 25.09.2023 um 07:10 Uhr
Titel: AW: Abholung der gelben Säcke
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vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 25.09.2023 um 11:23 Uhr
Titel: AW: Abholung der gelben Säcke
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Guten Tag,

auch uns ist die Verschmutzung ein Dorn im Auge, aber für die Gehwege ist nicht allein die Stadt verantwortlich. Lt. Satzung der Stadt Singen "Über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen der Gehwege", obliegt es den Straßenanliegern, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen. Unsere Reinigungsdienste tun wirklich ihr Bestes um die Straßen sauber zu halten.
Wenn zum 1. Januar 2025 in Singen die gelbe Tonne eingeführt wird, wird es dieses Problem hoffentlich nicht mehr geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
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