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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Vereister Gehweg

Meldungsnummer 20/2024
Erstellt am 11.01.2024 um 11:00 Uhr
Kategorie 07 Straßenreinigung/Winterdienst
Standort Malvenweg
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 11.01.2024
Dauer 1 Stunde
BESCHREIBUNG
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Ich weiß nicht wer zuständig ist für die Schneeräumung, aber diese Wegstrecke ist immer total vereist im Winter. Heute ist ein Fußgänger gestürzt. Georg-fischer-straße Ecke bohlinger Straße
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 11.01.2024 um 11:02 Uhr
Titel: AW: Vereister Gehweg
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

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Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 11.01.2024 um 12:19 Uhr
Titel: AW: Vereister Gehweg
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Guten Tag,

die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege weist den Straßenanliegern, im Grunde also die Eigentümer bzw. Nutzer einer Immobilie, die Aufgabe zu, für die Räumung der Gehwege bzw. der Flächen im Straßenraum (dort wo keine Gehwege ausgewiesen sind) des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.

Unser Ordnungsamt wird die Eigentümer anschreiben und auf die Räum-und Streupflicht hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
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