Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Vereister Gehweg
Meldungsnummer | 20/2024 |
Erstellt am | 11.01.2024 um 11:00 Uhr |
Kategorie | 07 Straßenreinigung/Winterdienst |
Standort |
Malvenweg 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 11.01.2024 |
Dauer | 1 Stunde |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ich weiß nicht wer zuständig ist für die Schneeräumung, aber diese Wegstrecke ist immer total vereist im Winter. Heute ist ein Fußgänger gestürzt. Georg-fischer-straße Ecke bohlinger Straße
KOMMENTARE
Guten Tag,
die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege weist den Straßenanliegern, im Grunde also die Eigentümer bzw. Nutzer einer Immobilie, die Aufgabe zu, für die Räumung der Gehwege bzw. der Flächen im Straßenraum (dort wo keine Gehwege ausgewiesen sind) des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.
Unser Ordnungsamt wird die Eigentümer anschreiben und auf die Räum-und Streupflicht hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Administratoren-Team
die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege weist den Straßenanliegern, im Grunde also die Eigentümer bzw. Nutzer einer Immobilie, die Aufgabe zu, für die Räumung der Gehwege bzw. der Flächen im Straßenraum (dort wo keine Gehwege ausgewiesen sind) des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.
Unser Ordnungsamt wird die Eigentümer anschreiben und auf die Räum-und Streupflicht hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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