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Wann wird für Wasserentnahme an der Radolfzeller Aach auch Abwassergebühr erhoben?

Meldungsnummer 68/2023
Erstellt am 31.01.2023 um 14:26 Uhr
Kategorie 08 Wasser, Abwasser, Kanal
Standort Uferweg
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 01.02.2023
Dauer 22 Stunden
BESCHREIBUNG
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Es gibt viele, vermutlich illegale, fest installierte Pumpen zur Bewässerung der Grundstücke an der Radolfzeller Aach.
Bezahlen die Nutzer wenigstens für das entnommene Wasser auch Abwassergebühren?
Regenwasser wird ja schließlich auch in Singen berechnet, oder erfolgt hier seid Jahren eine Ungleichbehandlung von Bürgern?

Denkt mal drüber nach!
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 01.02.2023 um 07:27 Uhr
Titel: AW: Wann wird für Wasserentnahme an der Radolfzeller Aach auch Abwassergebühr erhoben?
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 01.02.2023 um 09:14 Uhr
Titel: AW: Wann wird für Wasserentnahme an der Radolfzeller Aach auch Abwassergebühr erhoben?
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Guten Tag,

die Wasserentnahme aus der Radolfzeller Aach mittels Pumpen ist auf Antrag über das Landratsamt Konstanz grundsätzlich genehmigungsfähig.

Wie Sie selbst schreiben wird das Aachwasser zur Gartenbewässerung genutzt und gelangt somit nicht in die öffentlichen Entwässerungsanlagen. Deshalb ist es auch nicht gebührenpflichtig.

Die von Ihnen erwähnte Niederschlagswassergebühr wird nur für die Flächen erhoben, von welchen das Regenwasser in öffentliche Entwässerungsanlagen eingeleitet wird.

Es bleibt festzustellen, dass es keine Ungleichbehandlung gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von den Stadtwerken
 
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