Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Martinshorn Feuerwehr

Meldungsnummer 458/2022
Erstellt am 21.08.2022 um 04:51 Uhr
Kategorie 10 Sonstige Themen
Standort Güterstraße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 02.09.2022
Dauer 12 Tage
BESCHREIBUNG
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Danke an alle Rettungskräfte und die wichtige Arbeit die diese leisten ABER seit dem neuen zweit Standort der Feuerwehr Singen hat die Lautstärke/ Häufigkeit in der Güterstraße extrem zugenommen, ist es gesetzlich wirklich notwendig mitten in der Nacht auf verlassener Straße sowohl Blaulicht als auch Martinshorn zu betätigen? Gilt für die Polizei in diesem Fall etwas anderes? Diese fährt nämlich nur mit Blaulicht…Wenn in einem Wohngebiet innerhalb so kurzer Zeit der Lautstärke Pegel noch mehr zunimmt ist das wirklich belastend und für mich fraglich ob wirklich die Notwendigkeit besteht dass 5 Rettungsfahrzeuge gleichzeitig beide Signale betätigen während sie die Straße nicht finden zu der sie gerufen wurden…
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 21.08.2022 um 09:14 Uhr
Titel: AW: Martinshorn Feuerwehr
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Wir leiten sie an die Fachstelle weiter.

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Ihr ADMINISTRATOREN-Team
 
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Kommentar erstellt am: 29.08.2022 um 08:43 Uhr
Titel: AW: Martinshorn Feuerwehr
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Die (ehrenamtlichen) Fahrer sind im Falle eines Unfalls schuld, wenn sie nicht beides eingeschaltet haben. In Hamburg gab es einen Fall, bei dem der Berufsfeuerwehrmamn dadurch seinen Job und alle Pensionsansprüche verloren hat. Auch hier im Landkreis gab es schon Fälle, bei denen der Fahrer plötzlich vor Gericht am Pranger stand. Die Rechtslage zwingt dies der Feuerwehr auf. Die Polizei möchte übrigens oft gar nicht frühzeitig gehört werden, wenn sie eine Einsatzstelle anfahren. Wenn Feuerwehr und Rettungsdienst das Horn ausschalten nimmt es die Person, die am Lenker sitzt persönlich und privat das ganze Risiko auf sich.
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 02.09.2022 um 10:25 Uhr
Titel: AW: Martinshorn Feuerwehr
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Guten Tag,

die Rechtsgrundlage für die Verwendung von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn stellt § 38 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung dar. Demnach darf beides zusammen nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenlebenzu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Für Feuerwehrfahrzeuge ist dies im Zusammenhang mit der Erreichung des Schutzzieles zu sehen, welches sich auch aus den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr“ im Land Baden-Württemberg ergibt.

Der Fahrende hat so keinen Ermessensspielraum.
Sollte er dennoch von der Nutzung des Einsatzhornes abweichen, gehen daraus resultierende Auswirkung wie z.B. ein Unfall zu seinen eigenen Lasten. Entsprechende Gerichtsurteile bis hin zur Fahrlässigkeit, aber auch zur groben Fahrlässigkeit gibt es schon.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Feuerwehrkommandant der Stadt Singen
 
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