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Fassade des Neubaus ist ein Schandfleck

Meldungsnummer 474/2023
Erstellt am 24.06.2023 um 08:28 Uhr
Kategorie 11 Anregungen, Lob, Kritik
Standort Rielasinger Straße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 28.06.2023
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Fassade des Neubaus in der Rielasingerstraße auf dem Gelände des alten Scala Kinos ist ein Schandfleck mit Barackenoptik. Es gibt aktuell viele Beispiele für gelungene Quartiere, die dem Stadtbild gut tun. Dieses Bauvorhaben gehört nicht dazu. Gibt es Möglichkeiten hier mehr auf die Bauträger einzuwirken?
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 26.06.2023 um 07:18 Uhr
Titel: AW: Fassade des Neubaus ist ein Schandfleck
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 28.06.2023 um 07:21 Uhr
Titel: AW: Fassade des Neubaus ist ein Schandfleck
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Kritik ist immer gut, um das Geschehene auch zu reflektieren. Über Geschmack selbst lässt sich ja bekanntlich nicht streiten. Formal betrachtet handelt es sich bei der Wohnbebauung an der Rielasinger Straße, dort, wo früher das Scala Kino stand, um einen Holzhybridbau aus teils vorgefertigten Elementen. Der Holzbau zeigt dies auch in der Fassade der Obergeschosse durch eine senkrechte Holzverschalung. Die Gliederung der Fassaden ist klar und recht stimmig. Mit Blick auf die dabei entstehende Architektur ist dies nicht zu beanstanden.

Was die Proportionen der Neubauten betrifft, ist hier im Zuge einer von Land und Bund dringend geforderten Nachverdichtung an das Obermaß gegangen worden, welches sich noch in die maßgebliche Umgebungsbebauung einfügt. Dies ist auch aus heutiger Sicht vertretbar und findet seine rechtmäßige Anwendung in §34 des Baugesetzbuches (BauGB). Schaut man auf die Nachbargebäude, führen die Neubauten auch gestalterisch zu einer deutlichen Verbesserung des Umfelds.

Recht geben möchte ich Ihnen, was die Farbwahl für die Holz- und Stahlbauteile betrifft. Jedoch obliegt diese Auswahl der Freiheit des Bauträgers und seinen Planern.

Das Bauprojekt wurde aber auch als eines der Letzten vor Gründung des Gestaltungsbeirats in Singen genehmigt. Seitdem werden Bauvorhaben, die städtebauliche Relevanz haben oder von denen gar eine prägende Wirkung zu erwarten ist, vor Bauantrag im Gestaltungsbeirat durch die beratenden Architekten beraten. Hier sind auch bereits einige sehr gute Beratungsergebnisse entstanden, die über Protokolle auf der Homepage der Stadt Singen nachzulesen sind.

Es ist anzunehmen, dass der Gestaltungsbeirat auch bei diesem Projekt Anregungen hervorgebracht hätte, die das Erscheinungsbild noch verbessert hätte; aus meiner Sicht entsteht durch die dunkelgrauen Fenster, Laibungen und Balkonkonstruktionen ein sehr starker Kontrast zur hellen Holzschalung, der insgesamt zu einem unruhigen Erscheinungsbild beiträgt. Ein alternatives Farbkonzept wäre aus heutiger Sicht mein Wunsch gewesen.

Mehr Einfluss als über einen Gestaltungsbeirat kann die Stadt nur auf Quartiers-Bebauungen nehmen, wenn städtische Grundstücke dafür benötigt würden, oder wenn zur Realisierung eines Bauwunsches auch neues Planungsrecht erforderlich würde. Beides war hier nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fachbereich Bauen
 
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