Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Marktgemeinde Wattens!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Verwaltung der Marktgemeinde Wattens melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was kaputt, mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Verwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen und politische Diskussionen von dieser Plattform gelöscht werden!
Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die dementsprechenden politischen Entscheidungsträger (www.wattens.com).
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Lärmbelästigung vom Fußballplatz während der Mittagszeit
Meldungsnummer | 41/2022 |
Erstellt am | 10.07.2022 um 22:40 Uhr |
Kategorie | 03 Sport- und Freizeitanlagen |
Standort |
Sebastian-Schrott-Straße 6112 Wattens |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 27.07.2022 |
Dauer | 16 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren.
Am Freitag den 8.7 und Samstag den 9.7 2022 wurde in der Zeit zwischen 12 und 14 Uhr im Fußballplatz der Rasen gemäht.
Diese Art von Lärmbelästigung wiederholt sich immer wieder am Fußballplatz.
Ich bin Anrainer in der Sebastian-Schrott-Straße und ich muss mich als Privatperson an die vorgeschrieben Ruhezeiten der Gemeinde halten!
Die Pächter des Fußballstadions aber anscheinend nicht?
Sie, die Gemeinde, könnte ja der WSG als Pächter vorschreiben, die von der Gemeinde ausgegebene Verordnung 523-80 /Au - Wo vom 14.7.1980 auch einzuhalten.
Kommen Sie mir jetzt bitte nicht, dass ein Gewerbetreibende sich nicht an diese Ruhezeiten halten muss!
Laut Firmen ABC ist die WSG ein Verein - und ich vermute, auch ein Verein hat sich an solche Verordnungen zu halten.
Schaut man da allerdings im Firmen ABC weiter und sich die dazugehörigen Gesellschaften an, verwundert es mich, dass die Gemeinde einem solchen "Verein" mit Subventionen unterstützen muss!
Und wenn sich der Verein einen gewerblichen Rasenpfleger leisten kann, sollte man das mit den Subventionen auch nochmal überdenken
Die Gemeinde könnte ja Bedingungen an die Subventionen knüpfen, sofern diese gerechtfertigt sind.
mit momentan nicht so freundlichen Grüßen
Stefan Eder
Am Freitag den 8.7 und Samstag den 9.7 2022 wurde in der Zeit zwischen 12 und 14 Uhr im Fußballplatz der Rasen gemäht.
Diese Art von Lärmbelästigung wiederholt sich immer wieder am Fußballplatz.
Ich bin Anrainer in der Sebastian-Schrott-Straße und ich muss mich als Privatperson an die vorgeschrieben Ruhezeiten der Gemeinde halten!
Die Pächter des Fußballstadions aber anscheinend nicht?
Sie, die Gemeinde, könnte ja der WSG als Pächter vorschreiben, die von der Gemeinde ausgegebene Verordnung 523-80 /Au - Wo vom 14.7.1980 auch einzuhalten.
Kommen Sie mir jetzt bitte nicht, dass ein Gewerbetreibende sich nicht an diese Ruhezeiten halten muss!
Laut Firmen ABC ist die WSG ein Verein - und ich vermute, auch ein Verein hat sich an solche Verordnungen zu halten.
Schaut man da allerdings im Firmen ABC weiter und sich die dazugehörigen Gesellschaften an, verwundert es mich, dass die Gemeinde einem solchen "Verein" mit Subventionen unterstützen muss!
Und wenn sich der Verein einen gewerblichen Rasenpfleger leisten kann, sollte man das mit den Subventionen auch nochmal überdenken
Die Gemeinde könnte ja Bedingungen an die Subventionen knüpfen, sofern diese gerechtfertigt sind.
mit momentan nicht so freundlichen Grüßen
Stefan Eder
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Eder,
Ihr Unmut ist verständlich. Wir haben die WSG darauf hingewiesen bei der Platzpflege und bei sonstigen Arbeiten am Sportplatzareal die allgemeinen Ruhezeiten einzuhalten.
Beim Schwimmbadareal bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Regen und Sturm das Schwimmbad „verwüsten“, müssen unsere Mitarbeiter außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ans Werk gehen. Nur so kann am nächsten Tag ein geordneter Badebetrieb ermöglicht werden. Zahlreiche Vorbereitungsarbeiten am Morgen sind auch an Badetagen mit normalem Wetter nötig.
Mit freundlichen Grüßen,
Mario Remes
Gemeindeamt
Ihr Unmut ist verständlich. Wir haben die WSG darauf hingewiesen bei der Platzpflege und bei sonstigen Arbeiten am Sportplatzareal die allgemeinen Ruhezeiten einzuhalten.
Beim Schwimmbadareal bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Regen und Sturm das Schwimmbad „verwüsten“, müssen unsere Mitarbeiter außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ans Werk gehen. Nur so kann am nächsten Tag ein geordneter Badebetrieb ermöglicht werden. Zahlreiche Vorbereitungsarbeiten am Morgen sind auch an Badetagen mit normalem Wetter nötig.
Mit freundlichen Grüßen,
Mario Remes
Gemeindeamt
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