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Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Marktgemeinde Wattens!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Verwaltung der Marktgemeinde Wattens melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was kaputt, mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Verwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen und politische Diskussionen von dieser Plattform gelöscht werden!
Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die dementsprechenden politischen Entscheidungsträger (www.wattens.com).

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Sportplatz

Meldungsnummer 41/2021
Erstellt am 25.04.2021 um 14:23 Uhr
Kategorie 03 Sport- und Freizeitanlagen
Standort 6112 Wattens
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 30.04.2021
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Gemeindeführung, sehr geehrte Verwaltung,

Da die letzte Bürgermeldung zu diesem Thema kommentarlos
und offensichtlich auch wirkungslos auf den Status erledigt gesetzt wurde:

Allen Beteuerungen und Versprechungen zum Trotz, der Kunstrasenplatz
stünde in den trainingsfreien Zeiten, allen zur Verfügung,
beweist der heutige Sonntag, der 25.4. das Gegenteil.

Die ganze Nacht von Samstag auf Sonntag war der Platz offen, den ganzen Vormittag
am Sonntag stand die Tür offen, zu Mittag wurde der Zugang gesperrt.

Die Kinder stehen vor der verschlossenen Tür, aber sie finden einen Weg durch die Baustelle,
da der Zaun zum Glück noch nicht fertiggestellt wurde.
Ist das der Sinn und Zweck dieser Übung, dass Kinder quer durch die Baustelle
laufen müssen, um Fußball spielen zu können?

Bürgerfreundlich wäre auch, dass Öffnungszeiten angeführt werden.

Mit freundlichem Gruß
Reinhard Egger
KOMMENTARE
Wattens
Wattens
Kommentar erstellt am: 30.04.2021 um 12:18 Uhr
Titel: AW: Sportplatz
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Sehr geehrter Bürger,

es wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der 4. COVID-19-Schutmaßnahmenverordnung immer noch aufrecht sind (§ 9 4. COVID-19-SchMV). Demzufolge ist das Betreten der Sportstätten weiterhin untersagt. Der Betreiber der Sportanlage hat demgemäß für die Einhaltung der Bestimmungen Sorge zu tragen. Da am Wochenende auch kein Platzwart vor Ort ist, hat die WSG auf Anordnung der BH den Platz zu versperren.

Zudem besteht zur Zeit eine Baustelle. Auch hier ist das Betreten der Baustelle aus Sicherheitsgründen untersagt.

Sobald die Baustelle beendet ist und die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine Öffnung erlauben, sollte der Platz wieder für die Allgemeinheit zugänglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Simone Riedl
Amtsleiterin
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 30.04.2021 um 12:48 Uhr
Titel: AW: AW: Sportplatz
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Sehr geehrte Frau Mag. Riedl,

Vielen Dank für die Information,
ach ja, hatte ich schon verdrängt.....
Bleibt zu hoffen, dass dieses Verordnungen bald nicht mehr erforderlich
sein werden und sich alle wieder sportlich betätigen dürfen.

 
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