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Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Friedhofgebühren

Meldungsnummer 34/2021
Erstellt am 01.03.2021 um 20:22 Uhr
Kategorie 07 und was sonst noch zu sagen ist
Standort Rettlsteinerweg 4
6112 Wattens
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 02.03.2021
Dauer 17 Stunden
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren

Es ist schon etwas zum Schmunzeln, dass bei der ursprünglich kundgemachten
Vervierfachung der Grabnutzungsgebühren von einem Kalkulationsfehler
gesprochen wurde.
Für gewöhnlich prüft man eine Kalkulation auf Plausibilität.
So ein Ergebnis kann meines Erachtens niemals plausibel sein.

Im Finanzvoranschlag von 2021 werden die Grabnutzungsgebühren im
Jahr 2020 mit 38.800 € angeführt, für das Jahr 2021 werden 80.000 € veranschlagt.
Dieser Voranschlag hätte eine Verdopplung der Gebühren zur Folge,
die Laufzeitverkürzung von 10 auf 5 Jahre führte zur Vervierfachung?

Die nun kundgemachte Gebührenordnung richtet sich nach der Erhöhung der restlichen
Friedhofgebühren um ca. 10%. Das hätte man ja auch schon im November machen können
und nicht die Reaktion der Bevölkerung abwarten müssen.

Bei der Friedhoferhaltungsgebühr hat man eine innovative Einnahmequelle
erschlossen bei der man ca. 16.000 €/Jahr lukriert, die für viele Bürger doch
eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung darstellt.

In Ermangelung der Sachkenntnis und aus Neugier noch eine Frage:

In der Summe der Aufwendungen wird unter anderem auf Seite 123, erste Zeile,
Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen
gemäß Finanzausgleichsgesetz
per Voranschlag 2020 27.000 € und VA2021 42.000 € angeführt.
Weshalb steigert sich dieser Betrag innerhalb eines Jahres um
15.000 € bzw. weshalb wird dieser Posten als Aufwendung angeführt?
Der §16 - Ausschließliche Landes(Gemeinde)abgaben
regelt die Einnahmemöglichkeiten der Länder/Gemeinden?

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichem Gruß
Dipl. Ing. Reinhard Egger
KOMMENTARE
Wattens
Wattens
Kommentar erstellt am: 02.03.2021 um 14:13 Uhr
Titel: AW: Friedhofgebühren
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Sehr geehrter Bürger!

Es freut uns, dass Sie sich so intensiv mit unseren Finanzvoranschlägen befassen.

Zu Ihrer ersten Frage ist in Kürze auszuführen, dass der Effekt der Vervierfachung erst ab dem Jahr 2026 eingetreten wäre.
Im Jahr 2021 hätten alle Bürgerinnen und Bürger die beschlossene Grabbenützung bezahlen müssen, deren letztmalige Zahlung 10 Jahre zurückliegt. Zudem hätten diese Bürger dann auch die neue Friedhofserhaltungsgebühr für die nächsten 5 Jahre bezahlen müssen. Diese beiden Faktoren abzüglich eines "Vorsichtigkeitsbetrages", da ja nicht jedes Grab verlängert wird, ergibt den von uns budgetierten Wert.

Sie haben sicher Verständnis, dass eine ausführliche Beantwortung und Erläuterung Ihrer gesamten Fragen bezüglich den Voranschlag den Rahmen dieser Plattform sprengt. Daher darf ich Sie ersuchen, sich mit unserem Leiter der Finanzabteilung in Verbindung zu setzen. Dieser wird Ihnen gerne alle Positionen im Detail erklären.


Mit freundlichen Grüßen
Mag. Simone Riedl
Amtsleiterin
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 02.03.2021 um 17:34 Uhr
Titel: AW: AW: Friedhofgebühren
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Sehr geehrte Frau Mag. Riedl

Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort,
Fakt ist aber, dass der budgetierte Wert zu einer Verdopplung der
Gebühr geführt hätte und auf den Zeitraum von 10 Jahren gesehen,
zur Vervierfachung.
(Die Friedhoferhaltungsgebühr wird im VA2021 als eigener Posten angeführt,
und ist nicht in der budgetierten Grabbenützungsgebühr enthalten.)

Dass eine ausführliche Antwort der weiteren Fragen diesen Rahmen sprengen
würde ist verständlich, gerne greife ich Ihren Vorschlag auf, direkt
mit dem Leiter der Finanzabteilung in Kontakt zu treten.

Mit freundlichem Gruß
Reinhard Egger

 
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