Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Wattens. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Marktgemeinde Wattens!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Verwaltung der Marktgemeinde Wattens melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was kaputt, mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Verwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen und politische Diskussionen von dieser Plattform gelöscht werden!
Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die dementsprechenden politischen Entscheidungsträger (www.wattens.com).

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Gemeinderatsbeschluss November

Meldungsnummer 22/2021
Erstellt am 25.01.2021 um 14:41 Uhr
Kategorie 07 und was sonst noch zu sagen ist
Standort 6112 Wattens
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 25.01.2021
Dauer 1 Stunde
BESCHREIBUNG
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Guten Tag, mit Interesse habe ich die Gemeideratsbeschlüsse von 2020 gelesen.
Im 6. Beschluss vom 5.11.2020 finden sich rechtlich problematische Feststellungen auf Seite 14 :
("GR Lechner sei mitgeteilt worden, dass ein nicht positiv getesteter Bewohner des Hauses Salurn das Zimmer nicht mehr verlassen dürfe und ihm das Essen vor die Tür gestellt werde. Er erhält die Auskunft, dass dies im
Falle der notwendigen Absonderungen so sein könnte. Frau Vbgm. Möstl teilt dazu mit, dass dies auch dem Schutz der übrigen Bewohner diene. Man könne in diesem Falle nicht unbedingt von einem „Eingesperrtsein“ sprechen. GR Mößmer weist hierzu auf die privaten Bereiche hin, wo z.B. Personen in einem Haushalt vorübergehend abgesondert in einem Zimmer wohnen müssten.)

Seit 15 Jahren gibt es ein Bundesgesetz welches die sog. freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (wie versperrte Türen, Einsatz von Bauchgurten und Seitenteilen, sedierende Medikamente etc...) in stationären Einrichtungen regelt. Dieses Bundesgesetz nennt sich HEIMAUFG (Heimaufenthaltsgesetz) und behält auch in Zeiten wie diesen seine Gültigkeit.
Ich möchte jedem Bürger nur raten sich im Falle Beratung zu holen (kostenlos und auf Wunsch auch anonym) bei www.vertetungsnetz.at/bewohnervertretung, 0676-83308-3450 oder innsbruck.bwv@vertretungsnetz.at

Hier erhält man rechtlich korrekte Informationen zu diesem heiklen Thema - der Verein arbeitet im Auftrag des Justizministeriums und wird auch von diesem finanziert, agiert aber weisungsunabhängig zu Gemeinden und Ländern.

mit freundlichen Grüßen
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Kommentar erstellt am: 25.01.2021 um 16:08 Uhr
Titel: AW: Gemeinderatsbeschluss November
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Sehr geehrter Mitbürger,

vielleicht war es in der Gemeinderatssitzung etwas unglücklich erklärt und hat für Verwirrung gesorgt.

In den Heimen, zumindest im Haus Salurn, ist mit Sicherheit keine Bewohner ohne Absonderungsbescheid, so nennt sich das dann von Amtswegen her, unrechtmäßig und gegen das Heim Aufenthaltsgesezt zu wieder handelnd "weg gesperrt". Wenn man sich mit einem Covid Verdachtsfall oder einem an Covid Erkrankten in Kontakt befunden hat, wird man leider, meist für die Dauer von 10 Tagen abgesondert. Sprich man darf sein Zimmer nicht verlassen. Die Person gilt hier als K1 ( Kontakt 1).

Dies ist besonders bedauerlich, weil man oft selber nicht an Covid 19 erkrankt ist. Dies kann einem leider öfters passieren.
MFG
anonym76
 
Wattens
Wattens
Kommentar erstellt am: 25.01.2021 um 16:35 Uhr
Titel: AW: Gemeinderatsbeschluss November
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Sehr geehrte Bürgerin!

Zunächst freut es uns, dass die Wattner Bürgerinnen und Bürger mit so großem Interesse die Gemeinderatsprotokolle lesen und das Gemeindegeschehen verfolgen.

Zu dem erwähnten Punkt darf ich jedoch anmerken, dass es sich hierbei um keine Beschlussfassung sondern lediglich um eine Diskussion gehandelt hat.

Auch muss klargestellt werden, dass niemals Türen versperrt wurden. Alle Maßnahmen in unserer Pflegeeinrichtungen, welche unsere Heimbewohner betreffen, wurden und werden stets in Absprache mit der jeweiligen Bewohnervertretung und der Heimanwaltschaft getroffen. Notwendige Vorkehrungen basieren darüber hinaus zwingend auf dem Epidemiegesetz und den Anordnungen des Amtsarztes. Dies sind sohin behördliche Anweisungen, denen unsere MitarbeiterInnen Folge zu leisten haben.

Alle MitarbeiterInnen im Pflegebereich leisteten und leisten großartige Arbeit in dieser herausfordernden Zeit und setzen sich tagtäglich mit allen Kräften dafür ein, um eine bestmögliche Versorgung der Heimbewohner sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Simone Riedl
Amtsleiterin
 
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