!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Abgestellter Wohnwagen
Meldungsnummer | 168/2022 |
Erstellt am | 26.12.2022 um 19:28 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Weltestraße 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 03.01.2023 |
Dauer | 7 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo, in der Sackgasse zwischen der Lackiererei und der OSK Küche steht seit Monaten ein Wohnwagen. Dieser ist auch abgestützt und zum übernachten vorbereitet. Aber es wurde noch nie jemand beim Wohnwagen gesehen. Vielleicht ist er ja irgendwo gestohlen worden.
KOMMENTARE
Guten Tag,
zwischenzeitlich wurde der Wohnwagen überprüft. Aktuell konnten keine Beanstandungen festgestellt werden, wir werden ihn aber weiter "auf dem Schirm" behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
zwischenzeitlich wurde der Wohnwagen überprüft. Aktuell konnten keine Beanstandungen festgestellt werden, wir werden ihn aber weiter "auf dem Schirm" behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
Dass das Team "Bürgerservice und Ordnungswesen" keine Beanstandungen festgestellt hat, verwundert schon ein wenig.
Wenn der Wohnwagen seit Monaten dort steht, und die herabgelassenen Stützen darauf hinweisen, dass er seither nicht bewegt wurde, so stellt dies gem. § 12 Abs. 3b Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden",
Wenn der Wohnwagen seit Monaten dort steht, und die herabgelassenen Stützen darauf hinweisen, dass er seither nicht bewegt wurde, so stellt dies gem. § 12 Abs. 3b Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden",
Guten Tag,
Sie dürfen davon ausgehen, dass uns die einschlägigen Rechtsgrundlagen bekannt sind. Aber um Verstöße zu sanktionieren müssen diese auch beweissicher festgestellt werden (Ventilstände etc.).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
Sie dürfen davon ausgehen, dass uns die einschlägigen Rechtsgrundlagen bekannt sind. Aber um Verstöße zu sanktionieren müssen diese auch beweissicher festgestellt werden (Ventilstände etc.).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
Auf die abgestellten Wohnwagen, Anhänger und auch abgemeldete Fahrzeuge ( im Industiegebiet Welte) wurde schon länger hingewiesen. Leider ist hier aber nie etwas unternommen worden!
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Danke für Deine Bewertung!
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danke für die Meldung. Wir werden den Wohnwagen durch den städtischen Vollzugsdienst überprüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen