Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Weingarten. Herzlich willkommen
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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.

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Halbseitige Sperrung Wolfegger Straße

Meldungsnummer 35/2023
Erstellt am 26.03.2023 um 14:58 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort Wolfegger Straße
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 27.03.2023
Dauer 1 Tag
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Guten Tag, wie lange wird diese Sperrung dauern? Und wo kann man Ankündigungen zu Straßensperrungen sehen?
Die Gerbesteige sollte ja laut den Schildern auch schon wieder offen sein.
Vielen Dank
KOMMENTARE
Weingarten
Weingarten
Kommentar erstellt am: 27.03.2023 um 16:20 Uhr
Titel: AW: Halbseitige Sperrung Wolfegger Straße
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Guten Tag,

die halbseitige Sperrung der Wolfegger Straße ist aktuell bis 12.04.2023 genehmigt.

Die Maßnahme in der Gerbersteig wurde bis einschließlich diese Woche verlängert, wobei am Donnerstag und Freitag eine komplette Vollsperrung in beide Fahrtrichtungen aufgrund des Gerüstabbaus notwendig wird.

Aktuelle Baustelle können Sie in der Rubrik "Baustellen der Woche" in unserem Amtsblatt "Weingarten im Blick" nachlesen. Allerdings kommt es regelmäßig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Redaktionsschluss und Anordnung der Maßnahme, so dass manche Maßnahmen auch erst in der jeweils nächsten Ausgabe aufgeführt werden bzw. gar nicht mehr erscheinen, wenn die Maßnahme bis zum nächsten Erscheinungstermin des Amtsblattes planweise bereits wieder beendet sein müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 28.03.2023 um 10:38 Uhr
Titel: AW: Halbseitige Sperrung Wolfegger Straße
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