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Radfahrer auf dem Gehweg erlaubt/nicht erlaubt

Meldungsnummer 110/2021
Erstellt am 23.08.2021 um 09:42 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort Hähnlehofstrasse
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 24.08.2021
Dauer 1 Tag
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Entlang der Hähnlehofstrasse wurden Radfahrer Richtung Abt-Hyller-Str. an der Einmündung Sauterleutestr. mit Fahrbahnmarkierung auf den Gehweg geleitet. Wohl auch wegen der Probleme am Fußgängertunnel wurde dies geändert. Von ehemals drei Leit-Markierungen sind inzwischen zwei entfernt, einer ist noch vorhanden. Unklare Verkehrslenkung. Am Zeichen 239 ist ein Zusatz "Radfahren erlaubt" angebracht, das jedoch ca. 200 Meter später, am Fußgängerüberweg, fehlt. Ab dort ist radfahren auf dem Gehweg nicht mehr erlaubt. Das dortige Zeichen 239 wird vom Zeichen 350 teilweise verdeckt.
Erlaubt wird radfahren auf dem Gehweg erneut ab der Kuenstrasse, aber nicht erlaubt ab der Talstrasse.
Natürlich sind in den Abschnitten die Gehwegbreiten unterschiedlich, aber selbst für aufmerksame Radfahrer ist dieses Wirrwarr nicht nachvollziehbar.
KOMMENTARE
Weingarten
Weingarten
Kommentar erstellt am: 24.08.2021 um 10:16 Uhr
Titel: AW: Radfahrer auf dem Gehweg erlaubt/nicht erlaubt
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Guten Tag,

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Vorausgeschickt werden muss, dass nach wie vor die Markierungen nicht fertig angebracht sind und daher manches vor Ort ggf. noch nicht schlüssig für den Verkehrsteilnehmer erscheinen könnte.

Nach der Einmündung Sauterleutestraße soll der Radfahrende die Möglichkeit haben, entweder den aufgrund ausreichender Breite nun vorhandenen "Gehweg-Radfahrer frei" zu nutzen, insbesondere um anschließend in Richtung Thumbstraße weiter zu fahren. Die Alternative ist das Verbleiben auf der Fahrbahn der Hähnlehofstraße, um dort weiter in Richtung Abt-Hyller-Straße fahren zu können.

Nach der Einmündung Thumbstraße ist der Gehweg in der Hähnlehofstraße für die Regelung "Gehweg-Radfahrer frei" zu schmal. Daher handelt es sich hier um einen reinen Gehweg. Das war auch vor der Sanierung so - eine Freigabe für Radfahrende gab es dort zu keiner Zeit. Es musste nun lediglich mit Zeichen 239 StVO beschildert werden, da im Gegensatz zur Situation vor der Sanierung das davor liegende Teilstück für den Radfahrer freigegeben wurde. Aufgrund der örtlichen Lage wird das genannte Zeichen leicht verdeckt, allerdings darf der davor auf dem Gehweg fahrende Radfahrende nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit fahren, weshalb er das Zeichen rechtzeitig wahrnehmen dürfte.

Aus unserer Sicht ist die Verkehrsführung verständlich gelöst und wird sich spätestens nach der Vervollständigung der Markierung auch entsprechend etablieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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