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Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Unklares Verkehrszeichen

Meldungsnummer 24/2024
Erstellt am 14.03.2024 um 12:36 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort Schonisweilerstraße
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 14.03.2024
Dauer 1 Stunde
BESCHREIBUNG
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Im unteren Teil der Lehenstraße findet sich ein Halteverbotsschild, dessen Geltungsbereich unklar ist. Entweder ist es überflüssig (danach kommen 2 Einmündungen mit abgesenktem Bordstein, wo ohnehin nicht geparkt werden darf) oder das dann für die gesamte rechte Seite gilt. Dann dürfte aber entlang der Hecke nicht geparkt werden, was äußerst sinnvoll wäre angesichts der Einmündung Altdorfstr. Das müsste dann aber auch kontrolliert werden. Ich bitte um Klarstellung.
KOMMENTARE
Weingarten
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Kommentar erstellt am: 14.03.2024 um 13:54 Uhr
Titel: AW: Unklares Verkehrszeichen
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Guten Tag,

Halteverbotsschilder gelten immer bis zur nächsten Einmündung oder bis ein anderes Schild die Wirkung aufhebt.

Im konkreten Fall ist die von Ihnen genannte "erste Einmündung" lediglich ein Gehweg (auch als solcher beschildert), dieser hebt das Halteverbot nicht auf. Demzufolge hebt erst die darauffolgende Einmündung (Straße zu den Hausnummern 49-63) das Halteverbot auf.

An Einmündungen gilt zudem auch ohne Beschilderung immer ein 5m-Bereich (§12 Abs. 3 Nr. 1 StVO), in dem nicht geparkt werden darf. An dieser Stelle wurde dieser 5m-Bereich durch eine Grenzmarkierung noch um 1m auf 6m verlängert. Aufgrund der Grenzmarkierung vor Ort nach der Einmündung ist auch klar zu erkennen, ab welcher Stelle wieder geparkt werden darf. Wir können somit keine unklare Regelung erkennen.

Parkende Fahrzeuge an der Hecke stellen im Übrigen an dieser Stelle keine Verkehrsgefährdung dar, nicht zuletzt da sich der ganze Bereich innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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