Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Weingarten. Herzlich willkommen
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.

!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.

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Hecke schmälert Fahrbahn

Meldungsnummer 104/2021
Erstellt am 16.08.2021 um 14:30 Uhr
Kategorie 21 Grundstücksverkehr und Rechtswesen
Standort Starenweg 4
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 27.09.2021
Dauer 41 Tage
BESCHREIBUNG
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Eine Grundstücks abgrenzende Hecke ist in die Fahrbahn hineingewachsen
und nimmt selbst im geschnittenen Zustand über 20 cm von der Fahrbahnbreite
weg, das aber auf die ganze Länge des betreffenden Grundstücks.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 23.08.2021 um 12:21 Uhr
Titel: AW: Hecke schmälert Fahrbahn
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Sehr geehrter Bürger,

herzlichen Dank für die Meldung.

Wir werden den Grundstückseigentümer mit der Bitte um Rückschnitt anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Grundstücksverkehr und Rechtswesen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 11.09.2021 um 14:20 Uhr
Titel: AW: AW: Hecke schmälert Fahrbahn
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Der Zustand der Hecke wurde in keinster Weise geändert u. kann somit nicht als Erledigt gelten.
Einen Verschönerungsschnitt ist hier nicht ausreichend, es müssen mind. 25 cm weg.
Eine Sichtkontrolle von einem zuständigen Sachbearbeiter wäre hier angebracht,
um die Sachlage besser beurteilen zu können.
 
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