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Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Schlechte Übersicht - Unfallgefahr

Meldungsnummer 49/2021
Erstellt am 17.05.2021 um 09:36 Uhr
Kategorie 21 Grundstücksverkehr und Rechtswesen
Standort Schwabenstraße
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 8 Kommentare
Erledigt am 20.07.2021
Dauer 64 Tage
BESCHREIBUNG
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Im Übergang Kornblumenstraße zur Keltenstraße- Einfahrt Schwabenstraße befindet sich eine zu weit herausragende und zu hohe ﹰHecke durch die es keine ﹰÜbersicht für Fußgänger/Radfahrer/Autofahrer gibt. Hier kommt es regelmäßig zu Problemen. Es wäre wichtig diese Hecke so zurückzuschneiden das jeder eine klare Sicht auf den kreuzenden Verkehr hat.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 18.05.2021 um 16:12 Uhr
Titel: AW: Schlechte Übersicht - Unfallgefahr
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Sehr geehrter Herr Soremba,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Wir werden den entsprechenden Grundstückseigentümer bitten die Hecke zurückzuschneiden.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Grundstücksverkehr und Rechtswesen
 
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Kommentar erstellt am: 23.06.2021 um 12:18 Uhr
Titel: AW: Schlechte Übersicht - Unfallgefahr
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Erledigt???
Nix zu sehen!
 
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Kommentar erstellt am: 23.06.2021 um 12:25 Uhr
Titel: AW: Schlechte Übersicht - Unfallgefahr
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Ausser das man das Schild freigeschnitten hat ist doch hier nix erledigt.
Die Hecke ragt immer noch auf Fuß u. Radweg.
Wie ist hier die Regelung im Bebauungsplan.
Darf die Hecke an dieser stelle zirka 2m hoch sein?
 
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Kommentar erstellt am: 23.06.2021 um 12:33 Uhr
Titel: AW: Schlechte Übersicht - Unfallgefahr
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Sehr geehrter Herr Soremba,

nach einer Kontrolle ist unserer Abteilung gegenüber geäußert worden, dass sich dieser Fall erledigt habe.

Wenn dies wie von Ihnen beschrieben nicht der Fall ist, dann wir werden uns der Sache nochmals annehmen und uns zeitnah darum kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Grundstücksverkehr und Rechtswesen
 
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Kommentar erstellt am: 23.06.2021 um 12:37 Uhr
Titel: AW: Schlechte Übersicht - Unfallgefahr
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Ja bitte. Weil so hat es kein Nutzen. Und sicher steht hier im Bebauungsplan eine klare Regelung.
Danke
 
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Kommentar erstellt am: 20.07.2021 um 17:50 Uhr
Titel: AW: Schlechte Übersicht - Unfallgefahr
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Sehr geehrter Bürger,

nach Kontrolle (und Testung) von unserem Vollzugsdienst wurde uns gemeldet, dass der Rückschnitt erfolgt ist und Einsicht in die Kreuzung gewährt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Grundstücksverkehr und Rechtswesen
 
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Kommentar erstellt am: 27.07.2021 um 12:45 Uhr
Titel: AW: Schlechte Übersicht - Unfallgefahr
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Es geht mir um die Mensch auf Geh/Radweg wo in die Schwabenstrasse einbiegen die man hinter der Hecke erst sehr sehr spät erkennen kann.
Autos auf der Strasse sieht man gut.
Nochmal die Frage.
Wie ist hier die Rechtslage im Bebauungsplan?
Darf diese Hecke dort fast 2m hoch sein?
 
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Kommentar erstellt am: 27.07.2021 um 13:31 Uhr
Titel: AW: AW: Schlechte Übersicht - Unfallgefahr
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Sehr geehrter Bürger,

nach Rückmeldung aus der Abteilung 4.1., welche für die Bebauungspläne zuständig ist, gibt es dort im Bebauungsplan keine festgesetzte Höhe für lebende Hecken.

Grundsätzlich gilt: In Einmündungsbereichen von Straßen und in den Bereichen von Grundstücksausfahrten auf Straßen sollten die Pflanzen nicht höher als 1,0 Meter sein, wenn dadurch die Sicht in die Kreuzung ansonsten nicht möglich ist. Die Schrift- oder Symbolleisten von Verkehrs- und Straßenschildern müssen frühzeitig erkennbar sein, was hier durch den erfolgten Rückschnitt wieder möglich ist.

Laut unserem Vollzugsdienst, der mehrfach die Ausfahrt mit einem PKW getestet hat, sind auch Fußgänger und Radfahrer gut erkennbar, wenn man langsam in die Kreuzung einfährt. Es besteht aus Sicht des Vollzugsdienstes kein weiterer Handlungsbedarf mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Grundstücksverkehr und Rechtswesen
 
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