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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)

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Bunker Dreisbach immer noch nicht geschlossen

Meldungsnummer 16/2024
Erstellt am 23.01.2024 um 10:59 Uhr
Kategorie Ordnungsamt
Standort Pützberg / Hinter spielplatz Dreisbach
51674 Wiehl
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 01.02.2024
Dauer 9 Tage
BESCHREIBUNG
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Verehrtes Team der Stadt Wiehl,

der alte Bunkereingang oberhalb des Spielplatzes in Dreisbach ist seit nun über 6 Jahren nicht verschlossen.
Eine entsprechende Bürgermeldung aus 2022 wurde leider noch nicht berücksichtigt.

Wöchentlich finden sich „Besucher“, welche sich der enormen Steinschlag- und Einsturzgefahr in dem 3 Meter langen Reststollen aussetzen.

Der Bunkereingang befindet sich unmittelbar am hochfreqmentierten Spielplatz und ist daher gut für "Expeditionen" ersichtlich.
Im letzten Sommer wurden sogar Lagerfeuer darin vollzogen, welche durch den Standort im Laubwald weitere Gefahrenpotentiale bietet.

Danke für Ihre Mühen
KOMMENTARE
Wiehl
Wiehl
Kommentar erstellt am: 31.01.2024 um 15:41 Uhr
Titel: AW: Bunker Dreisbach immer noch nicht geschlossen
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Sehr geehrter Melder,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Meldung an die entsprechende Stelle im Hause weitergeleitet.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Ihr Ordnungsamt
 
Wiehl
Wiehl
Kommentar erstellt am: 01.02.2024 um 17:17 Uhr
Titel: AW: Bunker Dreisbach immer noch nicht geschlossen
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Sehr geehrter Melder,

nach Prüfung vor Ort wurde festgestellt, dass es sich bei Ihrer Meldung, um ein privates Grundstück handelt. Wir haben den Eigentümer in Kenntnis gesetzt und ihn aufgefordert, die Gefahrenquelle zu beseitigen.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Ihr Ordnungsamt
 
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