Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Wörgl. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Stadt Wörgl!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Stadtamt melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
Zurück zur Startseite

Grotec wird zunehmend ein Schandfleck

Meldungsnummer 15/2023
Erstellt am 06.03.2023 um 11:20 Uhr
Kategorie Bauangelegenheiten
Standort Bahnhofstraße
6300 Stadt Wörgl
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 09.03.2023
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Noch mehr zerrissene Fasadenteile, Gerümpel liegt überall am Areal!
Was passiert. Ach so langer Zeit mit der Brandruine - bleibt der „Dornröschenschlaf“ auf ewige Zeiten ??
KOMMENTARE
Stadtgemeinde Wörgl Logo
Stadtgemeinde Wörgl
Kommentar erstellt am: 09.03.2023 um 12:39 Uhr
Titel: AW: Grotec wird zunehmend ein Schandfleck
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Sehr geehrte/r MeldungslegerIn,

Auf den Zustand eines Privatgrundstücks hat die Gemeinde grundsätzlich keinen Einfluss.

Solange es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt, z.B. in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung oder das Umweltschutzgesetz, kann die Gemeinde oder auch eine andere Behörde dem Eigentümer nicht vorschreiben, wie er sein eigenes Grundstück zu gestalten hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Hubert Aufschnaiter,
Referent für Verkehr und Sicherheit
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN