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Radarkasten in der Ladestraße steht auf der Seite der Kurzparkzone?

Meldungsnummer 65/2023
Erstellt am 10.08.2023 um 19:13 Uhr
Kategorie Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege, ...)
Standort Ladestr.12
6300 Wörgl
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 28.08.2023
Dauer 17 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Ich wollte mich erstmal für die Installation des Radarkastens in der Ladestraße auf Höhe Volkshaus bei den zuständigen Personen bedanken!
Vielen Dank!
 
Dennoch bleiben für mich einige Fragen offen, was den Standort und die technischen Möglichkeiten des Gerätes betreffen.
Wie man auf dem Foto (im Anhang) sehen kann, befindet sich auf der Seite des Radarkastens eine Kurzparkzone, in die das Radar blitzen soll.
 
Meine Frage ist rein technischer Natur:
Wie soll es möglich sein, ein Fahrzeug zu blitzen, wenn davor Autos parken können? 
In diesem günstigen Fall ist es möglich, auch wenn man davon ausgehen würde, dass nur selten da geparkt wird.
Die abschreckende Wirkung wird dennoch gewährleistet sein, nehme ich an...
 
Um eine Radarmessung möglich zu machen, müsste man einen Teil der Kurzparkzone entfernen... oder den Standort wechseln?
 
 
Vielen Dank!
 
Claude Bruant
KOMMENTARE
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Stadtgemeinde Wörgl
Kommentar erstellt am: 28.08.2023 um 17:44 Uhr
Titel: AW: Radarkasten in der Ladestraße steht auf der Seite der Kurzparkzone?
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Sehr geehrte/r Meldungsleger/in,

wir schätzen Ihre Mitteilung und Ihr Interesse an der Installation des Radarkastens in der Ladestraße auf Höhe Volkshaus.
Zunächst möchten wir uns herzlich für Ihr positives Feedback und Ihre Anerkennung bezüglich der Installation des Radarkastens bedanken. Wir könnten bereits einige neue Radarkästen in Wörgl installieren. Es ist uns wichtig, für die Verkehrssicherheit in unserer Gemeinde zu sorgen, und wir freuen uns, dass Sie die Maßnahme positiv aufnehmen.

Bezüglich Ihrer technischen Bedenken in Bezug auf den Standort des Radarkastens in der Nähe der Kurzparkzone möchten wir gerne einige Informationen bereitstellen. Die Platzierung von Radarkästen erfordert oft eine Abwägung zwischen verschiedenen Faktoren, einschließlich der Verfügbarkeit von geeigneten Standorten, Verkehrsdichte und Sicherheitsbedenken.
In diesem speziellen Fall war es leider nicht möglich, auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen geeigneten Standort für den Radarkasten zu finden. Daher wurde in Absprache mit den zuständigen Stellen ein Kompromiss gefunden, bei dem der Radarkasten in der Nähe bzw. an der Kurzparkzone aufgestellt wurde.

Wir verstehen Ihre Bedenken bezüglich der technischen Umsetzbarkeit, insbesondere wenn Fahrzeuge in der Kurzparkzone stehen. Die Funktionsweise des Radarkastens kann tatsächlich durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt werden. Dennoch wird der Radarkasten auch dann eine abschreckende Wirkung haben, wenn auch nicht in jedem Fall eine tatsächliche Geschwindigkeitsmessung möglich ist.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Angelegenheit. Ihre Rückmeldung ist uns wichtig und wird dazu beitragen, zukünftige Überlegungen bezüglich der Platzierung solcher Geräte zu berücksichtigen.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Hubert Aufschnaiter,
Referent für Verkehr und Sicherheit


 
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